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EU-Fluggastrecht

Kjell Soe.
02.04.2017
Erstmals von diesem Recht gehört als ich den Spiegel-Artikel gelesen habe, in dem ihr auch drin vorkommt. Bin dann auch auf eure Internetseite gegangen und habe dann ein Flug vom Juni letzten Jahres bei euch eingereicht. Ablauf war optimal. Schnelle Entschädigung und es war sehr Bediener-/Kundenfreundlich gestaltet.
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