Familiara GmbH

4,86 / 5,00

Basierend auf 1.317 Bewertungen

5,00
5,00 / 5,00

Perfekt

Muss jedoch jetzt erst abwarten wie es vor dem Sozialgericht weitergeht, noch kein Termin,
da die Barmer-Pflegekasse die unverschämten Gutachten des MDK aktzeptiert hat.
1. Gutachter Herr "XXX" erklärte mir, ich sei bisher bei den verkehrten Ärzten
gewesen und mit einer Therapie bräuchte ich keinen Pflegegrad 3/2.
Außerdem würde er die Arztberichte von meinem Hausarzt nicht anerkennen, bloß weil der mit seinem Doktor unterschreibt. ( wörtliche Wiedergabe ).
2. Gutachter Herr "XXX", tippte bei seinem Besuch nur ständig in seinen MDK-Laptop, bat mich ein paar Schritte zu gehen und prüfte meinen Händedruck. Sie hören von uns - war sein Ergebnis !
Schriftliches Ergebnis: Herrn Mehlhorn fehlt absolut nichts, kann sich überall ohne Hilfe frei bewegen!
Dies war dasselbe Gutachten wie er bei meiner Frau Regina Mehlhorn , nach ihrer Hirntumor-OP erstellt hatte. "XXX"-Ergebnis dadurch 60 % Schwerbehindert. Sozialgericht stellte nach Amtsarztuntersuchung
90 % Schwerbehinderung fest.
Wollte Herr "XXX" seinem Kollegen "XXX" nicht in den Rücken fallen ? Oder rächte er sich
für die Klage beim Sozialgericht ?
Kann mann die sogenannten MDK-Gutachter wegen Falschbeurteilung verklagen ???

"Anmerkung von AUSGEZEICHNET.ORG: aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden personenbezogene Daten anonymisiert."
Familiara GmbH

Familiara GmbH

4,86 / 5,00

Basierend auf 1.317 Bewertungen

Diese 5-Sterne-Bewertung für Familiara GmbH wurde am 26.12.2024 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,86 von 5 Sternen, basierend auf 1.317 Bewertungen.

H.J.Mehlhorn
5 / 5

Perfekt

Muss jedoch jetzt erst abwarten wie es vor dem Sozialgericht weitergeht, noch kein Termin,
da die Barmer-Pflegekasse die unverschämten Gutachten des MDK aktzeptiert hat.
1. Gutachter Herr "XXX" erklärte mir, ich sei bisher bei den verkehrten Ärzten
gewesen und mit einer Therapie bräuchte ich keinen Pflegegrad 3/2.
Außerdem würde er die Arztberichte von meinem Hausarzt nicht anerkennen, bloß weil der mit seinem Doktor unterschreibt. ( wörtliche Wiedergabe ).
2. Gutachter Herr "XXX", tippte bei seinem Besuch nur ständig in seinen MDK-Laptop, bat mich ein paar Schritte zu gehen und prüfte meinen Händedruck. Sie hören von uns - war sein Ergebnis !
Schriftliches Ergebnis: Herrn Mehlhorn fehlt absolut nichts, kann sich überall ohne Hilfe frei bewegen!
Dies war dasselbe Gutachten wie er bei meiner Frau Regina Mehlhorn , nach ihrer Hirntumor-OP erstellt hatte. "XXX"-Ergebnis dadurch 60 % Schwerbehindert. Sozialgericht stellte nach Amtsarztuntersuchung
90 % Schwerbehinderung fest.
Wollte Herr "XXX" seinem Kollegen "XXX" nicht in den Rücken fallen ? Oder rächte er sich
für die Klage beim Sozialgericht ?
Kann mann die sogenannten MDK-Gutachter wegen Falschbeurteilung verklagen ???

"Anmerkung von AUSGEZEICHNET.ORG: aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden personenbezogene Daten anonymisiert."

Diese Bewertung teilen:

Alle 1.317 Bewertungen lesen Eigene Erfahrung teilen www.familiara.de
Über AUSGEZEICHNET.org

AUSGEZEICHNET.org ist Ihre Plattform für Kundenbewertungen. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und profitieren Sie von den Meinungen anderer, um fundierte Entscheidungen zu treffen.