Perfekt
Muss jedoch jetzt erst abwarten wie es vor dem Sozialgericht weitergeht, noch kein Termin,
da die Barmer-Pflegekasse die unverschämten Gutachten des MDK aktzeptiert hat.
1. Gutachter Herr "XXX" erklärte mir, ich sei bisher bei den verkehrten Ärzten
gewesen und mit einer Therapie bräuchte ich keinen Pflegegrad 3/2.
Außerdem würde er die Arztberichte von meinem Hausarzt nicht anerkennen, bloß weil der mit seinem Doktor unterschreibt. ( wörtliche Wiedergabe ).
2. Gutachter Herr "XXX", tippte bei seinem Besuch nur ständig in seinen MDK-Laptop, bat mich ein paar Schritte zu gehen und prüfte meinen Händedruck. Sie hören von uns - war sein Ergebnis !
Schriftliches Ergebnis: Herrn Mehlhorn fehlt absolut nichts, kann sich überall ohne Hilfe frei bewegen!
Dies war dasselbe Gutachten wie er bei meiner Frau Regina Mehlhorn , nach ihrer Hirntumor-OP erstellt hatte. "XXX"-Ergebnis dadurch 60 % Schwerbehindert. Sozialgericht stellte nach Amtsarztuntersuchung
90 % Schwerbehinderung fest.
Wollte Herr "XXX" seinem Kollegen "XXX" nicht in den Rücken fallen ? Oder rächte er sich
für die Klage beim Sozialgericht ?
Kann mann die sogenannten MDK-Gutachter wegen Falschbeurteilung verklagen ???
"Anmerkung von AUSGEZEICHNET.ORG: aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden personenbezogene Daten anonymisiert."
da die Barmer-Pflegekasse die unverschämten Gutachten des MDK aktzeptiert hat.
1. Gutachter Herr "XXX" erklärte mir, ich sei bisher bei den verkehrten Ärzten
gewesen und mit einer Therapie bräuchte ich keinen Pflegegrad 3/2.
Außerdem würde er die Arztberichte von meinem Hausarzt nicht anerkennen, bloß weil der mit seinem Doktor unterschreibt. ( wörtliche Wiedergabe ).
2. Gutachter Herr "XXX", tippte bei seinem Besuch nur ständig in seinen MDK-Laptop, bat mich ein paar Schritte zu gehen und prüfte meinen Händedruck. Sie hören von uns - war sein Ergebnis !
Schriftliches Ergebnis: Herrn Mehlhorn fehlt absolut nichts, kann sich überall ohne Hilfe frei bewegen!
Dies war dasselbe Gutachten wie er bei meiner Frau Regina Mehlhorn , nach ihrer Hirntumor-OP erstellt hatte. "XXX"-Ergebnis dadurch 60 % Schwerbehindert. Sozialgericht stellte nach Amtsarztuntersuchung
90 % Schwerbehinderung fest.
Wollte Herr "XXX" seinem Kollegen "XXX" nicht in den Rücken fallen ? Oder rächte er sich
für die Klage beim Sozialgericht ?
Kann mann die sogenannten MDK-Gutachter wegen Falschbeurteilung verklagen ???
"Anmerkung von AUSGEZEICHNET.ORG: aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden personenbezogene Daten anonymisiert."
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