2.00

Leider Enttäuschend

U. Keller
12.01.2014
Ich habe am 22.12. eine Bodenschutzmatte und eine Türmatte bestellt. Ich bekam nach kurzer Zeit eine e-mail mit der Info, dass es zu Lieferschwierigkeiten gekommen ist, aber sobald die Ware im Haus ist erhalte ich meine Bestellung.
Am 10.01. wurde nur die Bodenschutzmatte geliefert aber beide Artikel berechnet. In einer 2. E-mail erhielt ich nur kurze Info, dass die Türmatte nicht mehr lieferbar ist und ich die Rechnung gegebenenfalls kürzen soll.
Ist es ein Problem in der heutigen Zeit eine korrekte Rechnung zu stellen, die der Lieferung entspricht.
Der fehlende Artikel muss sowieso dem Kundenkonto bzw. in der Buchhaltung gutgeschrieben werden.
Da ich keine richtigen Lieferpapiere vorweisen kann und es ja
durchaus vorkommen kann, dass die Gutschrift versehentlich
nicht durchgeführt wird, stehe ich als Kunde in der Beweispflicht.
Ich muss jetzt also E-mails archivieren, damit ich bei einer
evtl. Mahnung nachweisen kann, den Artikel nicht erhalten zu
haben.
Dass ein Artikel nicht geliefert werden kann, kommt leider vor.
Ist Enttäuschung genug, da ich lange danach gesucht habe.
Aber dass der Kunde dann noch Mehrarbeit zugeschanzt bekommt ist nicht ok.
Oder hofft man, dass man versehentlich doch den gesamten Rechungsbetrag überweist?
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