Qualitätsmängel bei Stufenmatten, Garantieanspruch wird verweigert
Wir kauften 44 Stück Stufenmatten Sisal Tiger-Eye-Struktur. Bei der Verlegung stellten wir fest, dass bei ca. der Hälfte der Matten die Verklebung an der Kunststoff-Winkelschiene sich gelöst hatte oder teilweise gar kein Klebstoff vorhanden war. Dadurch steht die Matte an der senkrechten Kante der Stufe schräg ab. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist vor allem auch eine Stolpergefahr. Nach meiner Reklamation wurde für die schadhaften Matten Ersatz geliefert. Leider war damit das Problem nicht aus der Welt. Nach einiger Zeit lösten sich wieder an vielen Stellen die Matten vom Untergrund. Nach meiner erneuten Reklamation lehnte man eine Ersatzlieferung oder eine Kaufpreiserstattung ab. Die Begründung war, dass es sich auch um einen Verlegefehler handeln könne und das nicht nachweisbar sei. Es ist natürlich absurd, einen Verlegefehler zu unterstellen, also quasi mich als Verursacher zu benennen. Es handelte sich um den gleichen Qualitätsmängel wie bei der ersten Reklamation, die man ja auch anerkannt hatte. Weiterer Schriftverkehr blieb unbeantwortet, man stellte sich taub. Auch ein Brief meines Rechtsanwaltes blieb unbeantwortet. Man setzt offenbar darauf, dass sich eine Klage von mir als Kunden bei dem Gesamtwert nicht lohnt. Da liegt man leider auch nicht so falsch, wie mir mein RA erläuterte. Die Erstellung eines Gutachtens und die Anwesenheit am Gerichtsort Mainz lassen erahnen, dass man mit dem Mehrfachen der Streitsumme in Vorkasse gehen muss. Und dann muss man noch hoffen, dass... Also mein Urteil über Floordirekt lautet "Finger weg", man steht nicht zu seinen Fehlern und schleicht sich davon wie ein Dieb. Die Rechtslage nutzt man offensichtlich ganz bewusst zu seinen Gunsten. Service sieht anders aus. Ein Beispiel, wie man Vertrauen im Internetgeschäft zerstört und an dem Ast sägt, auf dem man sitzt.
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