Geblitzt.de

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Basierend auf 4.838 Bewertungen

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22 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften - Verfahren eingestellt

Ergebnis: Verfahren eingestellt
Bearbeitungszeit: 23.12.2025-06.01.2026
Kanzlei: schumacherundpartner.de
Reaktionszeit der Kanzlei (von Beauftragung via geblitzt.de bis zum Schreiben an die Bußgeldstelle): ca. 2h, eher weniger (!)

Zu meinem Fall:
Ich habe eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten. Angeblich sei ich 22 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gewesen. Mir kam die Nachricht von Anfang an sehr suspekt vor, da ich ein sehr vorsichtiger Fahrer bin und sehr auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit achte.

Nach dem ich zwei Nächte über die nächsten Schritte nachgedacht habe, entschied ich mich "Gelitzt.de" zu nutzen. Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt.

Daher - Klare Empfehlung!

P.S.: Damit Sie als Betroffene selbst zügig die Bearbeitung umsetzen können, ist es hilfreich die Dokumente der Bußgeldstelle bereits eingescannt zu haben.
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Diese 5-Sterne-Bewertung für Geblitzt.de wurde am 06.01.2026 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,69 von 5 Sternen, basierend auf 4.838 Bewertungen.

Dirk
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22 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften - Verfahren eingestellt

Ergebnis: Verfahren eingestellt
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Kanzlei: schumacherundpartner.de
Reaktionszeit der Kanzlei (von Beauftragung via geblitzt.de bis zum Schreiben an die Bußgeldstelle): ca. 2h, eher weniger (!)

Zu meinem Fall:
Ich habe eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten. Angeblich sei ich 22 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gewesen. Mir kam die Nachricht von Anfang an sehr suspekt vor, da ich ein sehr vorsichtiger Fahrer bin und sehr auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit achte.

Nach dem ich zwei Nächte über die nächsten Schritte nachgedacht habe, entschied ich mich "Gelitzt.de" zu nutzen. Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt.

Daher - Klare Empfehlung!

P.S.: Damit Sie als Betroffene selbst zügig die Bearbeitung umsetzen können, ist es hilfreich die Dokumente der Bußgeldstelle bereits eingescannt zu haben.

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