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Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Leo
07.08.2019
Der Vorwurf lautete auf Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. (110 km/h anstatt 80 km/h).
Infos an Geblitzt.de gegeben, 1 Tag später von dort die Antwort, daß die beauftragten Anwälte den Fall übernehmen.
Danach lediglich informelle E-Mails und knapp 2 Monate später die schrifliche Information der Bußgeldstelle,
daß das Verfahren eingestellt wurde.
Mir sind keine Kosten entstanden.
Perfekter Service und Job, Dank und Gratulation an Geblitzt.de und die Anwälte!
Antwort von Geblitzt.de auf diese Bewertung.

Hallo Leo, vielen Dank für das Lob. Wir freuen uns sehr über die ausführliche positive Rückmeldung.

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