GO Jugendreisen
Basierend auf 1.625 Bewertungen
Service gleich null
6 Monate vor Reiseantritt 20% Storno, das ist unzumutbar. Keine Leistung und dann Geld haben wollen. Auf der Website keine Angaben dazu!
Basierend auf 1.625 Bewertungen
Diese 1-Sterne-Bewertung für GO Jugendreisen wurde am 20.03.2023 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,59 von 5 Sternen, basierend auf 1.625 Bewertungen.
6 Monate vor Reiseantritt 20% Storno, das ist unzumutbar. Keine Leistung und dann Geld haben wollen. Auf der Website keine Angaben dazu!
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Dass bei einer Stornierung einer Reise Stornokosten anfallen und diese laut unseren AGB pauschalisiert sind, ist Ihnen bei Vertragsschluss bekannt gewesen (AGB müssen im Buchungsprozess akzeptiert werden, sind online verlinkt und werden danach mit der Buchungsbestätigung noch einmal versendet). Wir haben unsere Stornostaffel an die Empfehlung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) angepasst. Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass eine anderweitige Vermittlung der Reise für Sie Stornokosten ausschließen würde. Anders verhält es sich nur, wenn Sie einen Ersatzreisenden benennen würden. In einem solchen Fall entstehen nämlich nur geringe Kosten für eine Umbuchung. Bei der Berechnung unseres Schadens, der mit der Pauschale abgegolten wird, sind u.a. auch der mit der Buchung verbundene Personalaufwand sowie der entstandene Verwaltungsaufwand für Einbuchung und Stornierung, die von uns eingesetzte Technik, Materialkosten, Rücksprachen mit Destinationsleitern und Leistungsträgern vor Ort, Kontingentkorrekturen, entgangener Gewinn u.v.m. berücksichtigt.
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Dass bei einer Stornierung einer Reise Stornokosten anfallen und diese laut unseren AGB pauschalisiert sind, ist Ihnen bei Vertragsschluss bekannt gewesen (AGB müssen im Buchungsprozess akzeptiert werden, sind online verlinkt und werden danach mit der Buchungsbestätigung noch einmal versendet). Wir haben unsere Stornostaffel an die Empfehlung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) angepasst. Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass eine anderweitige Vermittlung der Reise für Sie Stornokosten ausschließen würde. Anders verhält es sich nur, wenn Sie einen Ersatzreisenden benennen würden. In einem solchen Fall entstehen nämlich nur geringe Kosten für eine Umbuchung. Bei der Berechnung unseres Schadens, der mit der Pauschale abgegolten wird, sind u.a. auch der mit der Buchung verbundene Personalaufwand sowie der entstandene Verwaltungsaufwand für Einbuchung und Stornierung, die von uns eingesetzte Technik, Materialkosten, Rücksprachen mit Destinationsleitern und Leistungsträgern vor Ort, Kontingentkorrekturen, entgangener Gewinn u.v.m. berücksichtigt.