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Kurik
12.12.2019
Da ich mich scheiden ließ, musste ich mein musste Haus bewerten lassen. Da ich auch mit einer rechtlichen Auseinandersetzung rechnete, wurde mir ein Gutachten nach §194 BaugB empfohlen.
Ich wurde bei allem kompetent beraten und alle Frage wurden beantwortet. Sollte ich noch einmal einen Immobiliensachverständigen benötigen, wende ich mich gerne wieder an die Firma Heid Immobilienbewertung.