Verkehrswertgutachten §194 BauGB
Gerlind Bergmann
08.01.2018
Ich habe für eine Scheidung ein Verkehrswertgutachten §194 BauGB benötigt. Alles hat perfekt funktioniert und ich wurde freundlich die ganze Zeit betreut. Die Qualität des Immobiliengutachtens war sehr gut - dies hat mir mein Anwalt im Scheidungsprozess mitgeteilt.