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falsche horrende Rechnung
Th. Möller
stellen ein Jahr später eine horrende Rechnung (viel höher als das Gesamthonorar des Verkaufs) obwohl die das anteilige Verkaufshonorar schon brav erhalten haben. Begründung: eine Klausel in deren AGB.... na schaun wir mal ob die damit vor Gericht durchkommen.
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