Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

4,94 / 5,00

Basierend auf 68 Bewertungen

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nur kommerzielle orientierung

ohne sich die sache je angesehen zu haben, verlangt herr kramarz 200 euro (netto) stundensatz und 1000 euro vorschuss, unseriös und nicht zu empfehlen
Antwort von Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf diese Bewertung.

Liebe Bewertende,
es ist natürlich ihr Gutes Recht aus dem Schutz der Anonymität heraus schlechte Bewertungen zu verteilen, wenn ein Dienstleister sich nicht Ihren Wünschen fügt. Für die Leser dieses Kommentars darf ich die wertvolle Information hinzufügen, das bei mir jeder zu seinem Recht kommt. Die Vergütung im Einzelfall hängt vom zu erwartenden Aufwand, von der Schwierigkeit der Materie und von der Höhe des Streitwertes ab. Entsprechend wurde bei Ihnen auch eine seriöse Aufwandsschätzung vorgenommen. Selbstverständlich gehört es dazu, bei der Beauftragung eines Dienstleisters über die Kosten der Tätigkeit zu sprechen. Selbstverständlich ist auch die Beratung durch einen Anwalt zum weiteren Vorgehen kostenpflichtig. Rechtsratsuchende darf ich bitten sich von solchen Revanche-Bewertungen nicht von der Kontaktaufnahme abhalten zu lassen.

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Diese 1-Sterne-Bewertung für Rechtsanwalt Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wurde am 14.05.2018 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,94 von 5 Sternen, basierend auf 68 Bewertungen.

xxx2000
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ohne sich die sache je angesehen zu haben, verlangt herr kramarz 200 euro (netto) stundensatz und 1000 euro vorschuss, unseriös und nicht zu empfehlen
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Liebe Bewertende,
es ist natürlich ihr Gutes Recht aus dem Schutz der Anonymität heraus schlechte Bewertungen zu verteilen, wenn ein Dienstleister sich nicht Ihren Wünschen fügt. Für die Leser dieses Kommentars darf ich die wertvolle Information hinzufügen, das bei mir jeder zu seinem Recht kommt. Die Vergütung im Einzelfall hängt vom zu erwartenden Aufwand, von der Schwierigkeit der Materie und von der Höhe des Streitwertes ab. Entsprechend wurde bei Ihnen auch eine seriöse Aufwandsschätzung vorgenommen. Selbstverständlich gehört es dazu, bei der Beauftragung eines Dienstleisters über die Kosten der Tätigkeit zu sprechen. Selbstverständlich ist auch die Beratung durch einen Anwalt zum weiteren Vorgehen kostenpflichtig. Rechtsratsuchende darf ich bitten sich von solchen Revanche-Bewertungen nicht von der Kontaktaufnahme abhalten zu lassen.


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