LichtBlick SE

3,53 / 5,00

Basierend auf 4.622 Bewertungen

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Keine Abrechnung nach Kündigung

Ich habe zum 01.05.23 den Stromanbieter gewechselt. Obwohl Lichtblick auf der eigenen Website darauf hinweist, dass Stromanbieter gesetzlich dazu verpflichtet sind, spätestens nach 6 Wochen eine Abrechnung zu erstellen, habe ich bis zum heutigen keine Abrechnung bekommen. Das legt die Vermutung nahe, dass dies nur gilt, wenn man zu Lichtblick wechselt und nicht, wie in meinem Fall, Lichtblick verlässt. Auch vermute ich mittlerweile, die Tatsache, dass die Abrechnung eine Rückzahlung an mich ergeben wird und keine Nachzahlung, könnte eine Rolle spielen. Da ich die Abrechnung dringend für andere Zwecke benötige, kann ich nur sagen, Lichtblick ist kein verlässlicher Partner !
Antwort von LichtBlick SE auf diese Bewertung.

Hallo Jens,
wir verstehen deine Verärgerung über die fehlende Abrechnung sehr gut. Bitte entschuldige.

Wir konnten diese nun erstellen. Bitte schau in dein Kundenportal.
Wir wünschen dir alles Gute.

Klimafreundliche Grüße sendet dir Diana vom LichtBlick Team

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Diese 1-Sterne-Bewertung für LichtBlick SE wurde am 12.07.2023 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 3,53 von 5 Sternen, basierend auf 4.622 Bewertungen.

Jens
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Keine Abrechnung nach Kündigung

Ich habe zum 01.05.23 den Stromanbieter gewechselt. Obwohl Lichtblick auf der eigenen Website darauf hinweist, dass Stromanbieter gesetzlich dazu verpflichtet sind, spätestens nach 6 Wochen eine Abrechnung zu erstellen, habe ich bis zum heutigen keine Abrechnung bekommen. Das legt die Vermutung nahe, dass dies nur gilt, wenn man zu Lichtblick wechselt und nicht, wie in meinem Fall, Lichtblick verlässt. Auch vermute ich mittlerweile, die Tatsache, dass die Abrechnung eine Rückzahlung an mich ergeben wird und keine Nachzahlung, könnte eine Rolle spielen. Da ich die Abrechnung dringend für andere Zwecke benötige, kann ich nur sagen, Lichtblick ist kein verlässlicher Partner !
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Hallo Jens,
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