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Verbraucherbeschwerde nach §111a ENWG

Michael Mayr
02.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,

da meine Beschwerde vom 02.05.2021 bis heute unbeantwortet blieb, übersende ich Ihnen die Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG postalisch und per E-Mail. Ich fordere Sie auf, die vergangenen Verbrauchsabrechnungen zu korrigieren.
Sie haben somit nochmal 4 Wochen zur Verfügung um meine Beschwerde zu beantworten. Andernfalls behalte ich mir vor, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. zu stellen oder den Vorgang an einen Anwalt zu übergeben.
Seit 25.03.2021 liegt Ihnen die Information des Netzbetreibers vor, dass die Zählernummern für Heizstrom und Haushaltsstrom durch den Netzbetreiber verwechselt wurden und eine Anpassung der Tarife seit Lieferanmeldung erfolgte.

Das war vor vor 10 Wochen (!!!!!)

Michael Mayr
Antwort von LichtBlick SE auf diese Bewertung.

Hallo Michael Mayr,

vielen Dank für dein ehrliches Feedback. Es tut mir leid, dass du diese Erfahrung mit LichtBlick gemacht hast. Leider waren wir hier auf die Rückmeldung des örtlichen Netzbetreibers angewiesen. Wir haben nun die Rückmeldungen erhalten und deine Korrektur Abrechnungen sollten bereits bei dir sein.

Ich freue mich sehr, wenn du uns noch eine zweite Chance gibst und wünsche dir einen schönen Tag.

Viele Grüße,
dein LichtBlick-Team

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