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Von wegen Bieterverfahren - Vertrag interessiert nicht

francois
29.10.2015
Ich hatte mich für die Besichtigung eines Hauses angemeldet und erhielt einen - nicht abänderbaren - Besichtigungstermin am Abend (bei DUNKELHEIT). Meinem Wunsch, auch einmal bei Tage besichtigen zu dürfen, wurde NICHT entsprochen. Um überhaupt berechtigt zu sein, mitzubieten, musste man sämtliche persönlichen Daten mitteilen und einen "Vertrag" unterschreiben (der vom Makler gegengezeichnet wurde).
Dort steht unter anderem: "Sie erhalten Gelegenheit....das Objekt eingehend zu besichtigen" (dies war bei mir nur bei Dunkelheit möglich!). "Danach schließt sich nach jedem einzelnen Besichtigungstermin eine zeitlich befristete Gebotsrunde auf ImCheck24 an". (Schön wär´s gewesen! Ich wurde zunächst vertröstet, mir wurde aber gesagt, die Gebotsrunde würde IN JEDEM FALLE stattfinden. Kurz danach erhielt ich dann die Antwort: "Der Verkäufer hat bereits verkauft. Es findet keine Gebotsrunde statt!"). Wozu einen "Vertrag", in dem Rechte und Pflichten des Interessenten genannt sind, die sich letztlich auf die Zahlungspflicht der Provision reduzieren! Hätte ich gewusst, dass man bereits VOR einer Gebotsrunde mit dem Verkäufer verhandeln und mit ihm handelseinig werden kann, dann hätte ich das auch getan und stünde nun sicherlich besser da. Man hatte mir aber anlässlich der Besichtigung deutlich zu verstehen gegeben, dass auf alle Fälle eine Gebotsrunde stattfinden würde. Pustekuchen!
Darüber hinaus wurde eine Wohnflächenzahl angegeben, die sich bei näherer Überprüfung um mehr als 20 % überhöht herausgestellt hat (bezogen auf DIN-Wohnfläche).
Rückfragen zu einer konkreten Wohnflächen-Aufstellung wurden stets unbeantwortet gelassen. Seitens des Maklers verweist man stattdessen darauf, dass "die Angaben ungeprüft vom Verkäufer übernommen worden sind".
Das kann aber nicht so sein, da man ein Wertgutachten in Auftrag gegeben hat (das der Interessent allerdings nicht zu sehen bekommt). Und in einem solchen Gutachten ist die DIN-Wohnfläche eine zentrale Kennziffer!
Ich prüfe derzeit rechtliche Schritte.
Antwort von Maklaro auf diese Bewertung.

Die Vergabe der Besichtigungstermine richtet sich nach den Bewohnern der Immobilie. Diese geben ImCheck24 mögliche Termine vor, zu denen Interessenten sich die Räumlichkeiten ansehen können. Aus diesem Grund ist es ImCheck24 leider nicht möglich Besichtigungstermine im Hellen oder zu den gewünschten Zeiten eines Interessenten zu garantieren.

ImCheck24 vermittelt Immobilien im Auftrag des Eigentümers. Die Vermarktung des Objektes erfolgt hierbei in enger Abstimmung mit dem Verkäufer. Dieser entscheidet maßgeblich über die Art und Weise des Verkaufs seiner Immobilie und kann sich daher im Laufe der Vermarktung gegen die Durchführung eines Online-Bieterverfahrens entscheiden.

Angaben zur Immobilie werden stets mit dem Eigentümer abgestimmt und beruhen auf uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. ImCheck24 übernimmt hierbei keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen. Die angesprochene Wohnfläche kann mit Hilfe verschiedener Verfahren berechnet werden, weshalb es hierbei zu unterschiedlichen Werten kommen kann. Das von ImCheck24 beauftragte Wertgutachten dient lediglich der internen Bearbeitung und nicht zur Herausgabe an Interessenten. Überprüfungen der Angaben können selbstverständlich von einem Interessenten in Auftrag gegeben werden und zu dessen Entscheidungsfindung beitragen. Auch hier vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit den Bewohnern der Immobilie.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service unzufrieden waren und die von Ihnen ausgewählte Immobilie leider nicht erwerben können, da sich der Eigentümer für einen anderen Kaufinteressenten entschieden hat. Für die weitere Suche wünschen wir Ihnen daher alles Gute.

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