Man muss nach Widerruf zu Rücksendekosten auch noch die Hinsendekosten bezahlen...
Nach meinem Widerruf (pyramidale Rasterbrille), habe ich nicht nur die Rücksendekosten bezahlt, sondern noch die Kosten fürs Verschicken der Ware. Es wurde nur der Kaufpreis rückerstattet.
Das habe ich dann beim Recherchieren im Internet dazu gefunden:
"...die Belastung mit den Hinsendekosten ist leider eine Unsitte, die immer mehr um sich greift. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies jedoch unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33
Der Versand hat für den Kunden keinen eigenen Zweck, sondern stellt lediglich die Erfüllung der Hauptleistungspflicht des Verkäufers (Übergabe und Übereignung der Ware) sicher.
Das habe ich dann beim Recherchieren im Internet dazu gefunden:
"...die Belastung mit den Hinsendekosten ist leider eine Unsitte, die immer mehr um sich greift. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies jedoch unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33
Der Versand hat für den Kunden keinen eigenen Zweck, sondern stellt lediglich die Erfüllung der Hauptleistungspflicht des Verkäufers (Übergabe und Übereignung der Ware) sicher.
Meta Produkte
Die Firma Meta-Produkte entschuldigt sich für dieses Versehen. Ein Mitarbeiter, der in Abwesenheit der Geschäftsleitung die Rückerstattung von € 29,90 veranlasst hat, hat nicht gewusst, das die Hinsendekosten in Höhe von
€ 2,90 mit erstattet werden. Die Versandkosten von € 2,90 wurden soeben überwiesen.
Darüberhinaus muss klargestellt werden, dass als Rückgabegrund angegeben wurde, dass "das Raster zu dick sei" und nicht wie jetzt behauptet wird,
das die Rasterbrille eine schlechte Qualität hat. Unser Modell 415 GP gehört zu den meist verkaufsten Modellen. Die Reklamationquote liegt unter 1 Prozent. Die Rasterbrille wurde nach persönlicher Beratung bestellt und
an eine angegebene Lieferadresse zur "Überprüfung" gesandt.