5.00

Ausgezeichnete Zwangsvollstreckung

Mandantin
23.11.2015
Der Schuldner wollte nicht bezahlen. Die Rechtsanwälte von Werdermann / von Rüden haben daraufhin einen so genannten Pfändung- und Überweisungsbeschluss beantragt und eine Verpfändung beantragt. Die Vorpfändung wurde bewilligt und das Geld dann noch noch gezahlt. Bin sehr zufrieden mit den Leistungen der Anwälte.
VON RUEDEN
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Sehr Gut
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