Ausgezeichnete Zwangsvollstreckung
Der Schuldner wollte nicht bezahlen. Die Rechtsanwälte von Werdermann / von Rüden haben daraufhin einen so genannten Pfändung- und Überweisungsbeschluss beantragt und eine Verpfändung beantragt. Die Vorpfändung wurde bewilligt und das Geld dann noch noch gezahlt. Bin sehr zufrieden mit den Leistungen der Anwälte.
VON RUEDEN