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Darlehensabwicklung/ Vorfälligkeitsentschädigung

W. Rosengart
22.09.2015
Im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Immobilie löste ich u. a. ein Darlehen während noch laufender Zinsbindung ab und wurde von der Volksbank hierfür mit einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 4.800,- € zur Kasse gebeten. Abgewickelt wurde das Ganze über eine Aufhebungsvereinbarung zum Darlehensvertrag.

Nach Abwicklung hat mich die Höhe der Entschädigung allerdings doch gewurmt und ich ließ die Sache von der Kanzlei Werdermann/ von Rüden prüfen, die mich in der Angelegenheit sodann gegenüber der Volksbank vertrat. Obwohl das Darlehen längst abgewickelt war
( ich hatte nicht damit gerechnet, dass eine Initiative noch Erfolg haben könnte ), erwirkte der mich vertretende RA Eisermann nach mehreren fachkompetenten Schreiben einen Vergleich und ich erhielt rund 80% der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung von der VoBa zurückerstattet.

Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei verlief völlig problemlos. Ich war jederzeit über den aktuellen Sachstand informiert, wobei jeder Schritt vorher per E-Mail bzw. telefonisch abgestimmt wurde.
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