VON RUEDEN

4,80 / 5,00

Basierend auf 801 Bewertungen

1,00
1,00 / 5,00

Gebühren gehen vor

Meine persönlichen Erfahrungen sind sehr negativ.

Das Büro wickelt nach meinen persönlichen Erfahrung und Wahrnehmung die Mandate sehr fokusiert im eigenen wirtschaftlichen Gebühreninteresse ab und hat mich über eine für mein Verfahren sehr wesentliche Entscheidung des BGH zur Gebührenfestsetzung erst 5 Minuten vor meinem entscheidenden Gerichtstermin unterrichtet, was aus meiner Sicht viel früher möglich gewesen wäre. Bei voller und rechtzeitiger Kenntnis der Entscheidung und Auswirkung auf meinen Verfahren hätte ich diesen Vergleich so aufgrund der für mich anfallenden Kosten niemals abgeschlossen.Informationen zu meinem Verfahren habe ich erst auf Anforderung erhalten. Ich sehe in diesem Verhalten der Kanzlei einen klaren Verstoß gegen bestehende Beratungspflichten und ggfs. sogar Standesrecht. ( z.B.§ 11 BORA). Ich habe im Ergebnis wirtschaftlich mit dem von der Kanzlei vorgeschlagenen Vergleich nicht ansatzweise den von der Kanzlei selbst bei Mandatserteilung berechneten wirtschaftlichen Vorteil erreicht.
Die Kanzlei dagegen hat das mehrfache der anfangs kalkulierten Anwaltsgebühren kassiert. Da ich keine Rechtsschutzversicherung hatte - was die Kanzlei von Beginn an wusste - musste ich die deutlich erhöhten anteiligen Kosten aus dem Vergleich auch noch selbst tragen. Man fühlt sich nach so einem Verfahren richtig "abgezockt." zumindest bleibt ein ganz bitterer Beigeschmack.

Auf meine Bewertung auf dieser Plattform hat die Kanzlei sofort mit einer schriftlichen Abmahnung reagiert und versucht mich nun einzuschüchtern und von meiner negativen Bewertung abzuhalten.
Jetzt ist mir auch klar warum diese Kanzlei den aktuellen Wert von 4.82 (sehr gut) erzielt, weil wohl gegen jede kritische Bewertung gerichtlich vorgegangen wird.

Bei mir bekommt diese Kanzlei trotzdem oder gerade deswegen und meiner persönlichen Erfahrung in meinem Verfahren klar ein "mangelhaft" und "ungenügend".

Westermann/von Rüden, davor sollte man sich hüten.
Antwort von VON RUEDEN auf diese Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie sich schlecht vertreten gefühlt haben, möchten zu Ihrer Bewertung aber Folgendes sagen:

Es ist nicht richtig, dass wir allein aus unserem eigenen Gebühreninteresse Fälle bearbeiten.
Bereits vor Klageeinreichung war Ihnen bekannt, dass die Rechtsprechung zur Festsetzung des Streitwerts bei dem Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland stark umstritten ist. Zusammen haben wir uns daher bewusst für die Einreichung der Klage vor dem Landgericht Stuttgart entschieden, da das Landgericht Stuttgart zu diesem Zeitpunkt den Streitwert sehr verbraucherfreundlich festsetzte. Dennoch haben wir Sie auch schriftlich darauf hingewiesen, dass sich der Streitwert auch erhöhen kann. Dies hätten wir, wenn unser einziges Interesse unsere eigenen Gebühren wären, so nicht getan.

Erst nach Klageeinreichung legte der Bundesgerichtshof die Maßstäbe zur Berechnung des Streitwerts fest. Die Entscheidung wurde erst kurz vor dem Termin veröffentlicht. Bereits vor dem Termin wurden Sie von uns darauf hingewiesen, dass sich durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Streitwert entsprechend erhöhen kann. Dennoch entschieden Sie sich dazu, den im Termin auf Anraten des Gerichts geschlossenen Vergleich ohne die Möglichkeit eines Widerrufs abzuschließen.
Durch einen Widerrufsvorbehalt hätten Sie aber im Nachhinein die Möglichkeit gehabt, sich die aus dem Vergleich ergebenden Kosten durch unsere Kanzlei berechnen zu lassen und in Ihre Entscheidung, den Vergleich beizubehalten oder zu widerrufen, einzubeziehen.

Wir möchten auch daran erinnern, dass wir durchaus Verständnis dafür hatten, dass die Erhöhung des Streitwerts und die damit einhergehende Erhöhung der gesetzlichen Gebühren für Sie nachteilig ist, und sind Ihnen daher entgegengekommen. Auch dies hätten wir nicht getan, wenn es uns allein um unser Gebühreninteresse ginge.

VON RUEDEN

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Diese 1-Sterne-Bewertung für VON RUEDEN wurde am 24.04.2017 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,80 von 5 Sternen, basierend auf 801 Bewertungen.

GMayerh
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Gebühren gehen vor

Meine persönlichen Erfahrungen sind sehr negativ.

Das Büro wickelt nach meinen persönlichen Erfahrung und Wahrnehmung die Mandate sehr fokusiert im eigenen wirtschaftlichen Gebühreninteresse ab und hat mich über eine für mein Verfahren sehr wesentliche Entscheidung des BGH zur Gebührenfestsetzung erst 5 Minuten vor meinem entscheidenden Gerichtstermin unterrichtet, was aus meiner Sicht viel früher möglich gewesen wäre. Bei voller und rechtzeitiger Kenntnis der Entscheidung und Auswirkung auf meinen Verfahren hätte ich diesen Vergleich so aufgrund der für mich anfallenden Kosten niemals abgeschlossen.Informationen zu meinem Verfahren habe ich erst auf Anforderung erhalten. Ich sehe in diesem Verhalten der Kanzlei einen klaren Verstoß gegen bestehende Beratungspflichten und ggfs. sogar Standesrecht. ( z.B.§ 11 BORA). Ich habe im Ergebnis wirtschaftlich mit dem von der Kanzlei vorgeschlagenen Vergleich nicht ansatzweise den von der Kanzlei selbst bei Mandatserteilung berechneten wirtschaftlichen Vorteil erreicht.
Die Kanzlei dagegen hat das mehrfache der anfangs kalkulierten Anwaltsgebühren kassiert. Da ich keine Rechtsschutzversicherung hatte - was die Kanzlei von Beginn an wusste - musste ich die deutlich erhöhten anteiligen Kosten aus dem Vergleich auch noch selbst tragen. Man fühlt sich nach so einem Verfahren richtig "abgezockt." zumindest bleibt ein ganz bitterer Beigeschmack.

Auf meine Bewertung auf dieser Plattform hat die Kanzlei sofort mit einer schriftlichen Abmahnung reagiert und versucht mich nun einzuschüchtern und von meiner negativen Bewertung abzuhalten.
Jetzt ist mir auch klar warum diese Kanzlei den aktuellen Wert von 4.82 (sehr gut) erzielt, weil wohl gegen jede kritische Bewertung gerichtlich vorgegangen wird.

Bei mir bekommt diese Kanzlei trotzdem oder gerade deswegen und meiner persönlichen Erfahrung in meinem Verfahren klar ein "mangelhaft" und "ungenügend".

Westermann/von Rüden, davor sollte man sich hüten.
Antwort von VON RUEDEN auf diese Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie sich schlecht vertreten gefühlt haben, möchten zu Ihrer Bewertung aber Folgendes sagen:

Es ist nicht richtig, dass wir allein aus unserem eigenen Gebühreninteresse Fälle bearbeiten.
Bereits vor Klageeinreichung war Ihnen bekannt, dass die Rechtsprechung zur Festsetzung des Streitwerts bei dem Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland stark umstritten ist. Zusammen haben wir uns daher bewusst für die Einreichung der Klage vor dem Landgericht Stuttgart entschieden, da das Landgericht Stuttgart zu diesem Zeitpunkt den Streitwert sehr verbraucherfreundlich festsetzte. Dennoch haben wir Sie auch schriftlich darauf hingewiesen, dass sich der Streitwert auch erhöhen kann. Dies hätten wir, wenn unser einziges Interesse unsere eigenen Gebühren wären, so nicht getan.

Erst nach Klageeinreichung legte der Bundesgerichtshof die Maßstäbe zur Berechnung des Streitwerts fest. Die Entscheidung wurde erst kurz vor dem Termin veröffentlicht. Bereits vor dem Termin wurden Sie von uns darauf hingewiesen, dass sich durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Streitwert entsprechend erhöhen kann. Dennoch entschieden Sie sich dazu, den im Termin auf Anraten des Gerichts geschlossenen Vergleich ohne die Möglichkeit eines Widerrufs abzuschließen.
Durch einen Widerrufsvorbehalt hätten Sie aber im Nachhinein die Möglichkeit gehabt, sich die aus dem Vergleich ergebenden Kosten durch unsere Kanzlei berechnen zu lassen und in Ihre Entscheidung, den Vergleich beizubehalten oder zu widerrufen, einzubeziehen.

Wir möchten auch daran erinnern, dass wir durchaus Verständnis dafür hatten, dass die Erhöhung des Streitwerts und die damit einhergehende Erhöhung der gesetzlichen Gebühren für Sie nachteilig ist, und sind Ihnen daher entgegengekommen. Auch dies hätten wir nicht getan, wenn es uns allein um unser Gebühreninteresse ginge.


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