hervorragende und kompetente Beratung
In Zusammenhang mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eines Kredites verhalf mir die Anwaltskanzlei Werdermann und von Rüden zur Rückerstattung der bereits gezahlten Vorfälligkeitsgebühr. Die kompetente Durchführung in der Angelegenheit kann ich als vorbildlich bezeichnen.
Prof. Held
Prof. Held
VON RUEDEN