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Vorfälligkeitsentschädigung der Banken/Widerrufsbelehrung

M. u. St. Wolk
12.03.2016
Vielen lieben Dank an die Anwaltskanzlei Werdermann von Rüden für die TOP Zusammenarbeit und ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis, betrifft einen beträchtlichen Betrag der Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung! Besonderen Dank auch an Rechtsanwalt Thomas Böckmann! SEHR EMPFEHLENSWERT!!!!
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