Rückgaberecht willkürlich und rechstwidrig nicht eingeräumt
Wer nicht Großabnehmer ist, sondern für ein einzelnes Projekt ein Produkt heraussuchen will, wird informiert: kein Musterversand (Muster waren früher Artikel zur Ansicht und haben in der Regel nichts gekostet). Allerdings gibt es die Möglichkeit, geringe Mengen zu kaufen. Denkt man. Für eine Rückgabe wird eine hohe Hürde errichtet, indem der Käufer die Versandkosten dafür selbst tragen muß, was bei relativ billigen, aber voluminösen Stufenmatten ausgesprochen unattraktiv ist. So weit so gut. Entschließt man sich dennoch zu solchem Vorgehen, erhält man erst eine Auftrags- (sogar Versand-)bestätigung, dann aber eine Nachricht, dass bei dieser Bestellung, die wie eine "Musterbestellung" aussieht, aber selbstverständlich einen Rechnungsbetrag generiert, das Rückgaberecht ausgeschlossen sei. Das Rückgaberecht (Widerrufsrecht beim Online-Einkauf) liegt in Deutschland aber nicht im Ermessen eines Händlers. Es ist in der Tat ein Recht. Und es zu verweigern, steht dem Händler nicht frei.
Der Online-Händler nutzt dem Einzelhandel gegenüber so viele Vorteile. Gar nichts mehr zu arbeiten und bis jenseits der rechtlichen Grenzen gar keine Kundenversorgung mehr zu bieten, geht aber dann doch zu weit.
Der Online-Händler nutzt dem Einzelhandel gegenüber so viele Vorteile. Gar nichts mehr zu arbeiten und bis jenseits der rechtlichen Grenzen gar keine Kundenversorgung mehr zu bieten, geht aber dann doch zu weit.
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