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Sehr merkwürdiges und bedenkliches Geschäftsgebaren

Heribert Franz
15.12.2025
Im August 2024 wurde ein Neufahrzeug bestellt. Liefertermin ca. Januar 2025. Am Tag nach Unterzeichnung des Kaufvertrags wurden die Überführungskosten in Rechnung gestellt und sofortige Bezahlung verlangt, obwohl dies nicht vereinbart war. Schriftlicher Kommentar von Siebelhoff hierzu: wir machen das bei Kunden, die nicht Stammkunden sind um eine Verbindlichkeit der Bestellung zu verstärken. Wenn man als Verkäufer Sicherheit vom Käufer verlangt, sollte das auch genau so vereinbart werden. Der Liefertermin wurde nicht eingehalten, ein neuer Termin konnte nicht genannt werden. Monate nach dem geplanten Liefertermin wurde eine Nachlieferfrist gesetzt und Vertragsrücktritt bei Fristverfall angekündigt. Die Frist verfiel. Inzwischen gab keinerlei Rückmeldung von Siebelhoff, auch nicht zum Vertragsrücktritt. Wochen später, nachdem das Fahrzeug offenbar eingetroffen war, wurde sofortige Abnahme oder 15% des Listenpreises Vertragsrücktrittsgebühr verlangt, obwohl der Vertragsrücktritt durch die Lieferverzögerung bedingt war und nicht durch uns verursacht wurde. Die Sache landete beim Anwalt. Trotz der absurden Argumentation des Verkaufsleiters wurde, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden, das Fahrzeug abgenommen. Das Geschäftsgebaren von Siebelhoff war in unserem Fall und aus unserer Sicht unseriös. Würden die deutschen Gerichte schneller entscheiden und nicht erst nach Jahren auf den Abschluss eines Vergleichs drängen, wäre diese Angelegenheit vor Gericht gelandet.
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