Als Unternehmen Umsatzsteuer verloren
Es war bei der Bestellung eines Smartphones nicht deutlich und leicht erkennbar, dass es sich um differenzbesteuerte Ware handelt, weshalb wir und als vorabzugsteuerberechtigtes Unternehmen nicht die Umsatzsteuer erstatten lassen können, sondern diese zusätzlich bezahlen müssen. Ein alternative und gleichwertige Lösung mit ausgewiesener Umsatzsteuer wurde uns nicht angeboten.