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Abwendung eines Bußgeldverfahrens

KEIN Raser
06.07.2022
Am 08.04.22 erhielt ich einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren auf dem mein Sohn am 26.02.22 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung "fotografiert" wurde.
Ich setzte mich telefonisch mit ihrer Kanzlei in Verbindung.
Die tel. Beratung empfand ich als sehr angenehm. Ihr Kollege war sehr freundlich, kompetent und konnte meine Skepsis, nicht auf dieses Bußgeldverfahren zu reagieren, schnell ausräumen.
Das positive Ende dieses Verfahrens freut uns sehr, da mein Sohn und ich sehr auf unsere Mobilität angewiesen sind.
Vielen Dank dafür!
SOS Verkehrsrecht
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