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Alkoholmissbrauch

Hans-Christian Bühler
28.09.2018
In meinem Bußgeld Verfahren wegen Verstoßes gegen die StvO konnten ihre Kanzlei leider nichts für mich erreichen, da der Einspruch auf Empfehlung meines Anwalts zurück genommen wurde. Daher muss ich leider die angekündigten Konsequenzen daraus ziehen. Ich war jedoch mit der Kommunikation bzw. der kompletten Abwicklung des Falles durchaus zufrieden.
Vielen Dank.
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