Anzeige verjährt
Leider kann ich Ihre Leistung nicht bewerten, da mir keinerlei Vorgänge bekannt sind. Scheinbar hat aber allein die Tatsache mich durch Ihre Kanzlei vertreten zu lassen, dazu geführt, dass die Behörde die Anzeige nicht weiter verfolgt hat und nun, wie Sie mir mitteilen, die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Vermisst habe ich aber doch, dass ich außer der ersten Bestätigung zur Vertretungsübernahme von Ihrer Kanzelei kein Nachrichten zum Zwischenstand erhalten habe.
Vermisst habe ich aber doch, dass ich außer der ersten Bestätigung zur Vertretungsübernahme von Ihrer Kanzelei kein Nachrichten zum Zwischenstand erhalten habe.
SOS Verkehrsrecht