Einspruch gegen Bußgeldverfahren
M.G.
17.06.2019
Bei dem erstem telefonischem Rückrufgespräch mit Hr.XXX
ein Austausch der Sachverhalte und sehr gute Informationen über das weitere Vorgehen.
Desweiteren sehr kompetent, sehr freundlich, sehr verbindlich.
Ein sehr angenehmer Kontakt