Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid vom 30.08.2016
Es wurde mir vorgeworfen am 23.08.2016 um 10:30 Uhr in
Gemarkung Weertzen Station ROW-L142-30-3020 Richtung Sittensen, als Führer des PKW, BRA-An 966, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 72 km/h.
Gemarkung Weertzen Station ROW-L142-30-3020 Richtung Sittensen, als Führer des PKW, BRA-An 966, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 72 km/h.
SOS Verkehrsrecht