SOS Verkehrsrecht

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Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid vom 30.08.2016

Es wurde mir vorgeworfen am 23.08.2016 um 10:30 Uhr in
Gemarkung Weertzen Station ROW-L142-30-3020 Richtung Sittensen, als Führer des PKW, BRA-An 966, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 72 km/h.
SOS Verkehrsrecht https://www.ausgezeichnet.org/media/69297241b9d1156497035fa8

SOS Verkehrsrecht

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Basierend auf 27.852 Bewertungen

Diese 5-Sterne-Bewertung für SOS Verkehrsrecht wurde am 07.09.2016 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,87 von 5 Sternen, basierend auf 27.852 Bewertungen.

Kurt Neubauer
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Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid vom 30.08.2016

Es wurde mir vorgeworfen am 23.08.2016 um 10:30 Uhr in
Gemarkung Weertzen Station ROW-L142-30-3020 Richtung Sittensen, als Führer des PKW, BRA-An 966, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben.
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) 72 km/h.

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