SOS Verkehrsrecht

4,87 / 5,00

Basierend auf 27.839 Bewertungen

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Erstauskunftsbewertung

Die Erstberatung war umfassend und verständlich besonders für rechtliche Laien. Wichtig und gut fand ich
die Hinweise, was man als Beschuldigter tunlichst unterlassen sollte.
So ärgerlich diese Geldschneiderei der Behörden mithilfe der Geschwindigkeitsfallen auch sind, nur die
Klarheit darüber, ob man mit qualifiziertem Rechtsbeistand seine Ausgaben erhöht oder verringert, ist
für den Fragenden alles entscheidend.
Hier kann es jedoch keine Entspannung geben: Der Selbstzahler wird bestimmt mehr ausgeben, als die
Strafe alleine zu zahlen und der Rechtschutzversicherte ganz bestimmt, weil die Mindestversicherungsdauer
bei der rückwirkenden ARAG-Versicherung 3 Jahre beträgt.
Für diejenigen, die nach dem neuen Punktesystem bereits 4 Punkte oder mehr haben, gibt es jedoch kaum
eine Alternative, als Verkehrsrechtschutz mit Rechtsberatung im Bussgeldverfahren.
SOS Verkehrsrecht https://www.ausgezeichnet.org/media/69297241b9d1156497035fa8

SOS Verkehrsrecht

4,87 / 5,00

Basierend auf 27.839 Bewertungen

Diese 4-Sterne-Bewertung für SOS Verkehrsrecht wurde am 12.06.2018 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,87 von 5 Sternen, basierend auf 27.839 Bewertungen.

Michael K. aus G.
4 / 5

Erstauskunftsbewertung

Die Erstberatung war umfassend und verständlich besonders für rechtliche Laien. Wichtig und gut fand ich
die Hinweise, was man als Beschuldigter tunlichst unterlassen sollte.
So ärgerlich diese Geldschneiderei der Behörden mithilfe der Geschwindigkeitsfallen auch sind, nur die
Klarheit darüber, ob man mit qualifiziertem Rechtsbeistand seine Ausgaben erhöht oder verringert, ist
für den Fragenden alles entscheidend.
Hier kann es jedoch keine Entspannung geben: Der Selbstzahler wird bestimmt mehr ausgeben, als die
Strafe alleine zu zahlen und der Rechtschutzversicherte ganz bestimmt, weil die Mindestversicherungsdauer
bei der rückwirkenden ARAG-Versicherung 3 Jahre beträgt.
Für diejenigen, die nach dem neuen Punktesystem bereits 4 Punkte oder mehr haben, gibt es jedoch kaum
eine Alternative, als Verkehrsrechtschutz mit Rechtsberatung im Bussgeldverfahren.

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