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Erstberatung bzgl. Ordnungswidrigkeit "Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung"

I.B.
12.08.2018
Der Kollege des SOS- Verkehrsrecht hat mir telefonisch sehr klar verständlich die möglichen Wege/ Schritte bezüglich meines vorgeworfenen Fehlverhaltens deutlich gemacht. Rückfragen/ Verständnisfragen wurden beantwortet, es wurde mir genügend Zeit gegeben, um den Sachverhalt zu verstehen.
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