Erstberatung hat zur eigenen Einschätzung weitergeholfen
Die Erstberatung durch SOS-Verkehrsrecht hat mir geholfen, bzgl. meines Bußgeldbescheides den von mir geschilderten Sachverhalt aus der Beurteilungs-Perspektive eines Anwaltes kennenzulernen. Mein Fall "Linksabbiegen" und Überqueren eines vorfahrtsberechtigten Radweges aus Sicht des Gesetzes geht eher zu meinen Lasten und daher kommt es im konkreten Fall besonders auf den Nachweis eines sekundenmäßigen Ablaufes an. Daher war nicht möglich, im Gespräch ein erfolgversprechender Einspruch herauszuarbeiten. Das wäre nur in einem Folgegespräch mit wirklichen Details möglich. Insofern ist von einer Erstberatung auch nicht mehr zu erwarten. Trotzdem war die Gesprächsatmosphäre sehr positiv und freundlich. Der Ball liegt nun bei mir, zu entscheiden, ob es einen Einspruch geben soll.
SOS Verkehrsrecht