SOS Verkehrsrecht

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Basierend auf 27.966 Bewertungen

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Erstberatung hat zur eigenen Einschätzung weitergeholfen

Die Erstberatung durch SOS-Verkehrsrecht hat mir geholfen, bzgl. meines Bußgeldbescheides den von mir geschilderten Sachverhalt aus der Beurteilungs-Perspektive eines Anwaltes kennenzulernen. Mein Fall "Linksabbiegen" und Überqueren eines vorfahrtsberechtigten Radweges aus Sicht des Gesetzes geht eher zu meinen Lasten und daher kommt es im konkreten Fall besonders auf den Nachweis eines sekundenmäßigen Ablaufes an. Daher war nicht möglich, im Gespräch ein erfolgversprechender Einspruch herauszuarbeiten. Das wäre nur in einem Folgegespräch mit wirklichen Details möglich. Insofern ist von einer Erstberatung auch nicht mehr zu erwarten. Trotzdem war die Gesprächsatmosphäre sehr positiv und freundlich. Der Ball liegt nun bei mir, zu entscheiden, ob es einen Einspruch geben soll.
SOS Verkehrsrecht https://www.ausgezeichnet.org/media/69297241b9d1156497035fa8

SOS Verkehrsrecht

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Basierend auf 27.966 Bewertungen

Diese 4-Sterne-Bewertung für SOS Verkehrsrecht wurde am 03.06.2014 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,87 von 5 Sternen, basierend auf 27.966 Bewertungen.

hkunslg38
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Erstberatung hat zur eigenen Einschätzung weitergeholfen

Die Erstberatung durch SOS-Verkehrsrecht hat mir geholfen, bzgl. meines Bußgeldbescheides den von mir geschilderten Sachverhalt aus der Beurteilungs-Perspektive eines Anwaltes kennenzulernen. Mein Fall "Linksabbiegen" und Überqueren eines vorfahrtsberechtigten Radweges aus Sicht des Gesetzes geht eher zu meinen Lasten und daher kommt es im konkreten Fall besonders auf den Nachweis eines sekundenmäßigen Ablaufes an. Daher war nicht möglich, im Gespräch ein erfolgversprechender Einspruch herauszuarbeiten. Das wäre nur in einem Folgegespräch mit wirklichen Details möglich. Insofern ist von einer Erstberatung auch nicht mehr zu erwarten. Trotzdem war die Gesprächsatmosphäre sehr positiv und freundlich. Der Ball liegt nun bei mir, zu entscheiden, ob es einen Einspruch geben soll.

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