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Geschwindigkeitsüberschreitung

ESB
01.03.2017
nach dem Passieren einer stationären Radaranlage auf der BAB 67 sah ich in der tiefstehenden Sonne am 17.01.2017 das Aufhebungszeichen und habe beschleunigt, zu spät sah ich, dass das nur für ein Lkw-Überholverbot galt, nicht für die Geschwindigkeitsbeschränkung. Hätte man das Beschränkungsschild auf 100Kmh über das Freigabezeichen wie sonst auch angeschraubt, wäre es nicht zu der Überschreitung gekommen
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