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Gut überlegen ob man das machen will

T.H.
27.02.2025
In der Werbung wird viel versprochen. In meinem Fall konnte mir nicht geholfen werden. Ich hätte besser das Bußgeld gleich bezahlt und gut wärs gewesen. Statt dessen musste ich die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung überweisen, die natürlich nicht mehr rückgezahlt wird. Nachdem mir empfohlen wurde den Widerspruch zurückzunehmen fielen dann noch weitere Gerichtskosten an. Insgesamt hat sich der ursprüngliche Betrag des Bußgeldes durch Zahlung der Selbstbeteiligung und der Gerichtskosten fast verdreifacht. Ich würde es nicht mehr machen.
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