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Hinweis auf SB der RS-Versicherung wäre nett

PJMA
20.07.2016
Hallo,
es wäre nett gewesen, wenn Ihr Mitarbeiter darauf hingewiesen hätte, dass man die Selbstbeteiligung seiner Rechtschutzversicherung im Blick haben sollte, um zu entscheiden, ob es Sinn mach rechtlich gegen ein Bußgeld vorzugehen. Wenn die SB das Bußgeld übersteigt ist es nicht sinnvoll für mich als Mandanten.
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