SOS Verkehrsrecht

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Lockangebot-Gefühl

Im Nachhinein fühlt sich das Ganze wie ein Lockangebot an. Nachdem ich für schnelles Fahren geblitzt wurde, wollte ich nur meine Optionen im Internet prüfen und keine 30 Sekunden nachdem ich meine Daten eingegeben hatte, klingelte das Handy. Nach der Schilderung des Vorfalls und der Erwähnung meiner Selbstbeteiligung, wurden die sehr guten Chancen eines Einspruchs hervorgehoben. Eine sachliche Darstellung der Möglichkeiten hat nicht stattgefunden, auch dann nicht als ich die tatsächlich zu schnelle Fahrt verdeutlicht habe. Ich wurde schlicht und ergreifend überzeugt vorzugehen. Die nächste Kontaktaufnahme (nachdem alle Mandate unterschrieben wurden und die Selbstbeteiligung überwiesen wurde) war, um mir zu empfehlen den Einspruch zurückzunehmen, da die Erfolgsaussichten schlecht waren. Als ich mich für die Behandlung beschwert habe, entstand ein "Schlagabtausch" zwischen mir und dem Geschäftsführer, in dem keine schlechte Erstberatung eingeräumt wurde (die nur die sehr guten Chancen eines Einspruchs hervorgehoben hatte). Als Ergebnis musste ich die ursprüngliche Strafe akzeptieren und die Kosten der Selbstbeteiligung und des Verfahrens tragen. Hätte ich nichts unternommen, wäre nur die Strafe gewesen (Bußgeld plus Punkt). Zu guter Letzt, als ich dem GF einen negativen Erfahrungsbericht in Aussicht gestellt habe, wurde mir sogar gedroht, denn "der Tatbestand der Verleumdung im Internet ist schnell erreicht). Wäre auch die Möglichkeit geboten keinen einzigen Stern zu vergeben, würde ich diese wählen.
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Diese 1-Sterne-Bewertung für SOS Verkehrsrecht wurde am 10.05.2020 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,87 von 5 Sternen, basierend auf 27.983 Bewertungen.

Raoul S.
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Lockangebot-Gefühl

Im Nachhinein fühlt sich das Ganze wie ein Lockangebot an. Nachdem ich für schnelles Fahren geblitzt wurde, wollte ich nur meine Optionen im Internet prüfen und keine 30 Sekunden nachdem ich meine Daten eingegeben hatte, klingelte das Handy. Nach der Schilderung des Vorfalls und der Erwähnung meiner Selbstbeteiligung, wurden die sehr guten Chancen eines Einspruchs hervorgehoben. Eine sachliche Darstellung der Möglichkeiten hat nicht stattgefunden, auch dann nicht als ich die tatsächlich zu schnelle Fahrt verdeutlicht habe. Ich wurde schlicht und ergreifend überzeugt vorzugehen. Die nächste Kontaktaufnahme (nachdem alle Mandate unterschrieben wurden und die Selbstbeteiligung überwiesen wurde) war, um mir zu empfehlen den Einspruch zurückzunehmen, da die Erfolgsaussichten schlecht waren. Als ich mich für die Behandlung beschwert habe, entstand ein "Schlagabtausch" zwischen mir und dem Geschäftsführer, in dem keine schlechte Erstberatung eingeräumt wurde (die nur die sehr guten Chancen eines Einspruchs hervorgehoben hatte). Als Ergebnis musste ich die ursprüngliche Strafe akzeptieren und die Kosten der Selbstbeteiligung und des Verfahrens tragen. Hätte ich nichts unternommen, wäre nur die Strafe gewesen (Bußgeld plus Punkt). Zu guter Letzt, als ich dem GF einen negativen Erfahrungsbericht in Aussicht gestellt habe, wurde mir sogar gedroht, denn "der Tatbestand der Verleumdung im Internet ist schnell erreicht). Wäre auch die Möglichkeit geboten keinen einzigen Stern zu vergeben, würde ich diese wählen.

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