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Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung

Schriftliche Verwarnung vom 24.09.2019 Bearbeitungsdatum
01.10.2019
Mir wird vorgeworfen, am 16.09.2019,um12:51Uhr in Mingerode,Mingeroder Str. vor der Schule Rtg.als Führer des Pkw. H-PA7704,folgende Ordungswidrichkeit nach §24 STVG begangen zu haben. Ich überschritt die Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h.Festgestellte Geschwindigkeit(nach Toleranzabzug) 48 km/h
§41 Abs1 iVm Anlage 2. §49 STVO; §24STVG; 11.3.3 BKat
als Beweismittel dient , Foto von Geschwindigkeitsmessgerät Typ ESO 3.0 Zeuge ; Herr Kreisang. Trost, als Messbeauftragter des Landkreises Göttingen.
Für diese Ordnungswidrigkeit wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € erhoben(§§56.57 OWiG)
Die Vrewarnung wird nur wirksam, wenn ich mit Ihr einverstanden bin und innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens Bezahle.
Leider war mir zum Zeitpunkt des Blitzlichtes nicht bekannt, das ich mch in einer Tempo 30 Zone, vor einer Schule befand. ich hatte wohl das Verkehrszeichen 274.1 übersehen bzw. nicht wahrgenommen bei dessen
begegnung. Die allgemeine Verkehrslage zu diesem Zeitpunkt lies mich keine Gefährdung von Personen oder Sachwerten erkennen. Daher wendet ich mich mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes an Sie.
Nach Telefonischer Beratung mit einem Mitarbeiter ihres Hauses werden wir wegen Geringfügigkeit des Vorfalles Abstand von weitern Ermittlungen nehmen. Ich Bedanke mich für Ihre Tätigkeit in diesem Fall und werde mich neuen Unstimmigkeiten gerne wieder an Sie Wenden MfG Peter Ader
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