SOS Verkehrsrecht

4,87 / 5,00

Basierend auf 27.837 Bewertungen

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Tel. Erstberatung

Herr ....... beriet mich wenige Minuten nach dem ersten Kontakt mit Ihrer website über die verschiedenen Möglichkeiten eines Einspruchs gegen eine Blitz-Owi bzw. deren Finanzierung.
Herr ............ wirkte auf mich sehr kompetent, sprach sehr verständlich und ruhig.
Auf der Homepage des RP Kassel sah ich mir alle meine "Blitzerfotos" an, es gibt nichts daran zu rütteln
und alle Fahrspuren neben mir sind leer. Außerdem wird in einschlägigen Internet-Foren ausführlich über diese Blitzanlage geschrieben incl. der immens hohen "Trefferquote".
Daraufhin habe ich beschlossen, den Anhörungsbogen ohne Kommentar zu unterschreiben und den Bußgeldbescheid abzuwarten, ob z.B. ein Fahrverbot droht.
Die von Herrn .......... erwähnte Variante der rückwirkenden RS-Versicherung der ARAG habe ich mir angesehen - wie nicht anders zu erwarten lässt man sich das fürstlich bezahlen incl. einer 3jährigen Mindestlaufzeit. Auf alle Fälle ist diese Versichrungs-Möglichkeit zu bedenken, wenn ernsthafte Folgen zu befürchten wären - Personenschäden u.ä.


SOS Verkehrsrecht https://www.ausgezeichnet.org/media/69297241b9d1156497035fa8

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Basierend auf 27.837 Bewertungen

Diese 5-Sterne-Bewertung für SOS Verkehrsrecht wurde am 27.08.2018 auf AUSGEZEICHNET.org verifiziert. Das Unternehmen hat eine Gesamtbewertung von 4,87 von 5 Sternen, basierend auf 27.837 Bewertungen.

Pechvogel 123
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Herr ....... beriet mich wenige Minuten nach dem ersten Kontakt mit Ihrer website über die verschiedenen Möglichkeiten eines Einspruchs gegen eine Blitz-Owi bzw. deren Finanzierung.
Herr ............ wirkte auf mich sehr kompetent, sprach sehr verständlich und ruhig.
Auf der Homepage des RP Kassel sah ich mir alle meine "Blitzerfotos" an, es gibt nichts daran zu rütteln
und alle Fahrspuren neben mir sind leer. Außerdem wird in einschlägigen Internet-Foren ausführlich über diese Blitzanlage geschrieben incl. der immens hohen "Trefferquote".
Daraufhin habe ich beschlossen, den Anhörungsbogen ohne Kommentar zu unterschreiben und den Bußgeldbescheid abzuwarten, ob z.B. ein Fahrverbot droht.
Die von Herrn .......... erwähnte Variante der rückwirkenden RS-Versicherung der ARAG habe ich mir angesehen - wie nicht anders zu erwarten lässt man sich das fürstlich bezahlen incl. einer 3jährigen Mindestlaufzeit. Auf alle Fälle ist diese Versichrungs-Möglichkeit zu bedenken, wenn ernsthafte Folgen zu befürchten wären - Personenschäden u.ä.



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