weiß nicht!
Nicht die Erstberatung sondern das Ergebnis ist maßgebend.
Im Übrigen finde ich bei einem Vertragswert von 300 € einen Abschlag von 67 % vorweg zu verlangen nicht angemessen - auch wenn vereinbart. Auch ich muss für Leistungen an meine Kunden erst Leistung bringen und kann erst dann Geld verlangen.
Im Übrigen finde ich bei einem Vertragswert von 300 € einen Abschlag von 67 % vorweg zu verlangen nicht angemessen - auch wenn vereinbart. Auch ich muss für Leistungen an meine Kunden erst Leistung bringen und kann erst dann Geld verlangen.
SOS Verkehrsrecht