1,00

zu teueres Angebot

Christian G.
05.12.2017
DIe Rechtsanwaltskosten von 300 € stehen nicht in Vereinbarung mit dem Verwarngeld von 35 €. Weiterhin gibt es keine Vergütungsvereinbarung für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach SGB II.

Sehr schade !!!
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