5.00

Zufriedener Mandant

Klaus W. aus Berlin
22.05.2014
Nach Tatvorwurf "Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" wurde das RA- Büro sehr schnell tätig. Kurzfristig erreichte man die Einstellung des Verfahrens.
Kanzlei würde ich jederzeit weiter empfehlen.
SOS Verkehrsrecht
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