Immobilienmakler Wuppertal
Basierend auf 420 Bewertungen
Falsche Angaben in den Maklerunterlagen
Wir haben ein Haus über Herrn Kramer gekauft. Anfangs wirkte alles professionell, und wir fühlten uns gut aufgehoben. Kurz nach Vertragsabschluss stellte sich jedoch heraus, dass die vom Architekten (beauftragt durch Herrn Kramer) erstellte Wohnflächenberechnung gravierende Fehler enthielt: Die Garagenfläche wurde der Wohnfläche zugerechnet.
Weder der Architekt noch der Makler waren bereit, Verantwortung für diesen aus unserer Sicht offensichtlichen Fehler zu übernehmen.
Stattdessen erklärte Herr Kramer in seiner Mail und Versuch zur Rechtfertigung, dass 15 m² Wohnfläche mehr oder weniger seiner Meinung nach keinen Einfluss auf den Kaufpreis hätten. Diese Reaktion empfanden wir nicht nur als abweisend, sondern auch als herablassend gegenüber uns als Käufern.
Unser dringender Hinweis an Interessenten: Prüfen Sie sämtliche Unterlagen äußerst sorgfältig. Herr Kramer mag in vielen Fällen ein guter Makler sein. Wahre Professionalität zeigt sich für uns jedoch vor allem dann, wenn Fehler passieren – nämlich darin, Verantwortung zu übernehmen, offen damit umzugehen und an einer fairen Lösung mitzuwirken.
Sehr geehrter Herr K.A.,
besten Dank für Ihre Rückmeldung zu diesem Vorgang, der nun bereits rund anderthalb Jahre zurückliegt. Da uns ein transparenter Umgang sehr wichtig ist, möchten wir die Schilderung dieser damaligen Erfahrung im Interesse zukünftiger Kunden um die wesentlichen Fakten ergänzen.
Es trifft zu, dass in der damaligen Wohnflächenberechnung des externen Architekten ein formaler Fehler vorlag. Dem Vorwurf, wir hätten keine Verantwortung übernommen, widersprechen wir jedoch entschieden: Wir haben uns dieser Situation unmittelbar angenommen, den Vorfall umgehend geprüft und uns intensiv mit Ihrem Anliegen auseinandergesetzt. Eine gemeinsame Lösung war uns wichtig, allerdings ließ sich die gewünschte Kaufpreisreduzierung sachlich nicht begründen.
Wie wir Ihnen bereits damals ausführlich erläutert haben, kommt bei der Bewertung von freistehenden Einfamilienhäusern dieser Art das sogenannte Sachwertverfahren zur Anwendung. Hierbei ist für den Gebäudewert die Bruttogrundfläche maßgeblich und nicht die Wohnfläche. Da der reale Gesamtwert der Immobilie – unter Berücksichtigung des großzügigen Anbaus, des neuwertigen Dachs, des modernisierten Bades und der zweiten Garage – den Kaufpreis vollkommen rechtfertigte, lag kein wirtschaftlicher Nachteil vor. Sämtliche Raummaße und der tatsächliche bauliche Zustand waren Ihnen zudem durch die Besichtigungen vor dem Kauf im Detail bekannt.
Wahre Professionalität zeigt sich für uns darin, sachlich fundiert zu beraten und berechtigte Anliegen fair zu lösen, aber auch bei unbegründeten Forderungen die wirtschaftliche Realität der Immobilie im Auge zu behalten. Wir bedauern, dass wir damals keine Einigung nach Ihren Vorstellungen erzielen konnten und wünschen Ihnen und Ihrer Familie in Ihrem Zuhause weiterhin alles Gute.
Herzliche Grüße
Ihr Thomas Kramer