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SOS Verkehrsrecht
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SOS Verkehrsrecht – Erfahrungsberichte & Bewertungen (2026)

Gesamtbewertung im Überblick

Sehr Gut
4,87
27.680 Bewertungen
  • 5
    89.47%
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    9.45%
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Die prozentuale Verteilung basiert auf den Bewertungen bei AUSGEZEICHNET.org

Score nach Quellen (AUSGEZEICHNET)

Die Gesamtbewertung : Sehr Gut (4,87 / 5,00) setzt sich zusammen aus
  • AUSGEZEICHNET.org: Sehr Gut (4,87 / 5,00) von 27.680 Bewertungen ansehen

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Gute Erfahrungen (AI)

Das gefällt den Bewertenden Personen
  • Schnelle und umfassende rechtsberatung
  • Freundliche und professionelle kommunikation
  • Effektive und zufriedenstellende fallbearbeitung

Sentiment-Analyse (AI)

Das Stimmungsbild der Kundenmeinungen
Positiv: 585
Neutral: 43
Negativ: 15
SOS Verkehrsrecht
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Sehr Gut
4,87 / 5,00
27.680 Bewertungen
SOS Verkehrsrecht

Greifswalder Straße 207
10405 Berlin

Kundenfeedback (Alle 27680)

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Neuste Bewertungen (2026)

5,00/5,00
H.Peter Sliacky
10.03.2022
Ausreichende professionelle Beratung. Ich bin begeistert
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Freddy65
10.03.2022
Ich kann SOS Verkehrsrecht nur weiter empfehlen ! Ausgezeichnete Aufklärung beim Erstgespräch sowie bei der weiteren Verfahrensweise. Ohne einen Fuß vor die Tür zu setzen, wird alles per Telefon oder E-Mail erledigt. Fazit : Jederzeit wieder
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Einspruch überhöhte Geschwindigkeit
10.03.2022
Ich wurde sehr schnell angerufen und detailliert beraten. Fühle mich gut aufgehoben.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

4,00/5,00
M. Uebe
10.03.2022
Informationen sind sehr hilfreich.
Es ist alles enthalten . Nur zu empfehlen.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Frank
10.03.2022
1000% Weiterempfehlung
SOS Verkehrsrecht antwortet:

4,00/5,00
keine Veröffentlichung
09.03.2022
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Matthias Schaefer
09.03.2022
Ganz schneller Rückruf. Sehr aufschlussreiches Erstgespräch und anschließend schnelle Kommunikation. Gut aufgebaute Webseite. Bis jetzt alles ok.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
S. L.
08.03.2022
Kurz nachdem ich mich an euch gewendet habe kam der Anruf, und das Abends kurz vor 21 Uhr. Ich wurde sehr gut und ausführlich beraten. Bin sehr zufrieden.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Eckhard Wagner
08.03.2022
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Moo
08.03.2022
Zuverlässiger Service - Antwort erfolgte in kürzester Zeit - höflich und kompetent
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Zu schnell unterwegs
08.03.2022
Bei dem kostenlosen Erstgespräch wurde ich mit allen Möglichkeiten, die meinen Fall angehen, konfrontiert und konnte mir dann aussuchen, welchen Weg ich gehen möchte.
Sehr kompetente Informationskommunikation !!
Kann ich nur wärmsten empfehlen !
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
J.M.
08.03.2022
Kompetent weitergeholfen
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Mel
08.03.2022
Bin total begeistert .
Sehr nett, kompetent und nehmen einem die Angst. DANKE
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Stevie B.
07.03.2022
Sowas von umgehend drum gekümmert und unkompliziert die ganze Sache über die Bühne gebracht. Besten Dank kann ich da nur sagen.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Dimitri
07.03.2022
Hallo zusammen,

wurde im November geblitzt mit 27 km/h außerorts, Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg drohten mir. Bin zufällig auf die Seite gestoßen und habe mir gedacht, habe eher nicht mehr zu verlieren schlimmer kann es nicht werden 😅 und habe dann Kontakt Formular ausgefüllt. Direkt am nächsten Tag um 8 Uhr morgens hatte ich einen Anruf bekommen mit einer super Professionellen Beratung. Ich musste sogut wie nichts machen, nur den Bußgeldbescheid online zuschicken.

Auf jeden Fall große Rede kurzer Sinn, nach ca. 6 Wochen
es hat alles super geklappt, der Bescheid wurde von der Behörde zurückgezogen, habe nur in die Rechtschutzversicherung selbst beteiligung gezahlt, fertig ist die Sache.
Vielen Dank an alle mitwirkende! 👌👍
SOS Verkehrsrecht antwortet:

4,00/5,00
UKF
07.03.2022
Überschreitung der zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in Österreich
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Annett E.
07.03.2022
Ein ganz großes Lob und meinen herzlichsten Dank an alle vom SOS Verkehrsrecht. Es war von Anfang an eine super Beratung. Und das Ergebnis meines Verfahrens mehr als zufriedenstellend.
Vielen Dank, auch wenn ich hoffe Sie nicht noch mal in Anspruch nehmen zu müssen.
SOS Verkehrsrecht antwortet:

1,00/5,00
Holger G.
07.03.2022
Hätte man mir vor einem halben Jahr diese Geschichte erzählt, so hätte ich diese nicht glauben können!

Zum Sachverhalt kurz geschildert:

Am 09.09.2021 bin ich mit meinem Dienstwagen (VW Bulli) in einer siebziger Zone außerhalb geschlossener Ortschaft mit Tempo 91 km/h geblitzt worden. Ein paar Wochen später wurde mir ein Busgeldbescheid zugestellt.

Der Bußgeldbescheid war aber fehlerhaft. Mir wurde vorgeworfen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h……..91 km/h gefahren zu sein.
Nachdem ich dann im Internet mich bzgl. des Bußgeldkataloges schlau gemacht hatte, rief mich am selbigen Abend ein Kollege der SOS Verkehrsrecht an, um mich über evtl. Folgen bzgl. des Bußgeldbescheides aufzuklären.
Mir wurde die Option empfohlen rückwirkend in den Verkehrsrechtschutz einzutreten, was ich dann auch genauso gemacht habe. Die ARARG war die einzige Versicherung bei der eine rückwirkende Anmeldung einer Verkehrsrechtschutzversicherung möglich war.
Allerdings hatte die rückwirkende Versicherung einen Haken-die freie Wahl eines Rechtsanwaltes war ohne zusätzliche Kosten nicht möglich.

Bevor es zu sämtlichen E-Mail- Verkehr kam, habe ich die Herren mehrmals und explizit auf den genauen Sachverhalt aufmerksam gemacht.
Wie sich nämlich aus meiner Recherche rausstellte, wurde mein PKW von der Typenbezeichnung N1 sowie es im Fahrzeugschein steht, als LKW bei dem Bußgeldbescheid angenommen. Und da ein LKW außerhalb geschlossener Ortschaften nur 60 km/h fahren darf wurde entsprechend von den zugelassenen 60 km/h ausgegangen. Allerdings geht aus den Akten sowie meiner zugesandten Kopie meines Fahrzeugscheines ganz genau hervor dass es sich bei meinem Fahrzeug um ein PKW handelt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 T.
Leider fand dieser genaue Sachverhalt bei der Bearbeitung sowie Übermittlung an die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung!
Nachdem ich dann letztmalig einen Busgelbescheid mit Fahrverbot per Einschreiben zugesandt bekommen habe, habe ich nochmals auf den Sachverhalt per E-Mail hingewiesen.
Anschließend folgten sowie ich es in der Nachbetrachtung feststellen muss zwei bis drei sehr angsteinflößende Telefonate mit einem Rechtsanwalt der anscheinend in seinem Fachbereich wenig Erfahrung oder einfach keine Ahnung hatte!
Er riet mir dringend einen Zeugen zu benennen, der am besagten Tag an dem ich geblitzt wurde exakt an dieser Stelle vorbeigefahren ist, und jetzt kommt es, und sich genau an die Beschilderung mit 70 km/h erinnern kann.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht warum man bei mir von Tempo 60 km/h ausgegangen ist. Rückblickend ist es mir schleierhaft warum der Anwalt aus seinen ausführlichen Unterlagen den Sachverhalt gegenüber der Bußgeldstelle sowie später der Staatsanwaltschaft nicht klären konnte!

Was dann folgte war die Einladung zur Gerichtsverhandlung am 18. Februar 2022. Wie man mir bereits im Vorfeld zu verstehen gegeben hatte, würde sich mein zuständiger Anwalt einen Tag vor der Gerichtsverhandlung bei mir melden.

Der Rechtsanwalt meldete sich telefonisch wie vereinbart am Abend zuvor. Wir tauschten Inhalte des aktuellen Sachstandes aus. Wir besprachen alle Inhalte die vor Gericht wichtig sind und auf was es ganz genau ankommt. Dieses Telefonat dauerte etwa 40 Minuten.

Die Gerichtsverhandlung war am 18.02.2022 um 8.00 Uhr angesetzt.
Leider konnte mein zuständiger Rechtsanwalt am Termin auf Grund von höherer Gewalt (Sturm) nicht teilnehmen, so dass ich mich allein vor der zuständigen Richterin vertreten musste.

Was dann passierte macht mich bis zum heutigen Tage immer noch sehr wütend!

Ich schilderte aus meiner Sicht der Richterin den Sachverhalt. Nachdem die Richterin diesen anhand ihrer Unterlagen bis ins letzte Detail nachvollziehen konnte, wurde mein Bußgeldbescheid mit 4 Wochen Fahrverbot korrigiert so dass sich das Fahrverbot erledigt hatte und die Bußgeldsumme um mehr als die Hälfte halbiert hat.

SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Spiske J
07.03.2022
Sehr gute Beratung und Vertretung in oben genannter Sache!
Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen und Bearbeitung erfolgte zügig und zuverlässig.
Beratung schriftlich wie telefonisch war sehr gut, auch wenn es keine Gespräche Auge zu Auge gab.
Abschließend kann man nur sagen, eine runde Sache und sehr zu empfehlen!!
SOS Verkehrsrecht antwortet:

5,00/5,00
Klaus H.
07.03.2022
Alles TOP gelaufen - Ich bin sehr zufrieden und werde Sie weiterempfehlen. DANKE
SOS Verkehrsrecht antwortet:

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