Produktbezogene Vertragsinhalte Business-Paket

Sie können das Gütesiegel nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AUBII GmbH (im Folgenden AUBII) auf Ihrer Website einbinden und verwenden.

Generieren Sie so viele Bewertungseinladungen für Kunden und Experten wie Sie möchten. In Ihrem Bewertungsprofil werden unbegrenzt viele Bewertungen angezeigt. Das Siegel wird erstmalig mit einer Bewertungs-Note versehen, sobald Sie die ersten Bewertungen auf AUSGEZEICHNET.ORG erhalten haben.

Es werden nur Kunden-Bewertungen von Ihren wirklichen Kunden akzeptiert. Falls dennoch ein echter Kunde Anlass zur Beschwerde hat, können Sie das Schlichtungsverfahren einleiten und sich mit dem Kunden über das AUSGEZEICHNET.ORG System einigen. Sofern Sie, trotz persönlicher Kommunikation mit dem Bewerter, keine Einigung erzielen, können Sie die erfahrenen AUSGEZEICHNET.ORG-Experten zur Moderation der Schlichtung einschalten. Im Business-Paket erhalten Sie bis zu fünf parallel laufende Schlichtungsverfahren, die durch AUSGEZEICHNET.ORG-Mitarbeiter in einem Monat für Sie übernommen werden. Darüberhinaus steht Ihnen selbstverständlich der automatische Schlichtungsprozess über das AUSGEZEICHNET.ORG-System zur Verfügung.

Jede neue AUSGEZEICHNET.ORG-Bewertung ist über Ihre Profilseite einzeln aufrufbar, d.h. hierfür wird jeweils eine eigene Seite angelegt, die von Google einzeln im Such-Index aufgenommen werden kann. Das hat für Sie den Vorteil, dass mit jeder neuen Bewertung die Chance wächst, weit vorne bei Google gefunden zu werden.

Jede Bewertung wird nach einer Frist von sieben Tagen automatisch veröffentlicht, natürlich können Sie Bewertungen und Kommentare auch sofort frei schalten.

Sie können den umfangreichen Kundensupport per E-Mail oder Anrufhotline in Anspruch nehmen. Die AUSGEZEICHNET.ORG-Experten stehen Ihnen zur Verfügung. Egal ob zu technischen Fragen, zu Kundenfeedback/-bewertung oder Marketing-Themen – wir sind für Sie da.

Kunden und Experten können Sie über eine PIN-Nummer, die Ihnen zugeordnet ist, bewerten und eine Referenz abgeben. Diese PIN können Sie gezielt Ihren Kunden und Experten zukommen lassen. Alternativ können Ihre Kunden Sie direkt über das Bewertungssiegel bzw. die folgende Profilseite bewerten (ausschaltbar in diesem Paket). Die Profilseite ist die Seite, die nach dem Klick auf das Bewertungssiegel erscheint.

Das Bewertungssiegel wird auf SSL-verschlüsselten Seiten ebenfalls per SSL ausgeliefert.

Sie können die All-In-One Funktion für das Gütesiegel nutzen. Sie können auf Bewertungen aus maximal drei anderen Portalen über Ihr Gütesiegel verweisen und sie in der Gesamtnote berücksichtigen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie sich nur Bewertungen zuschreiben lassen, die auf die identische rechtliche Person abstellen und mit dem Betreiber der Website auf der das Gütesiegel verwendet wird, übereinstimmen. Die Haftung für Missbrauch tragen Sie, prüfen Sie deshalb, ob es sich wirklich um Ihre Bewertungen handelt, die berücksichtigt werden sollen und weisen Sie uns rechtzeitig darauf hin, sollten sich Veränderungen bei den bewerteten juristischen Personen oder dem Verwender des Gütesiegels ergeben. Verwendet werden nur eindeutig zuordenbare Bewertungen von der Übersichtsseite des eigenen Profils von dem jeweiligen Portal.

Weitere Voraussetzung der Berücksichtigung von Bewertungen aus einem anderen Portal ist die Zustimmung der AUBII. Sollte die Zustimmung zur Berücksichtigung von Bewertungen aus einem oder mehreren Portale entfallen, so wird AUBII darüber informieren. Sollte beispielsweise ein anderes Bewertungs-Portal seinen Dienst einstellen kann AUBII hierfür keine Gewähr übernehmen.

AUBII wird regelmäßig die Gesamtbewertungen auf Ihrer Profilseite aktualisieren, spätestens nach jeder neuen Bewertung, die bei AUSGEZEICHNET.ORG eingeht. Das Siegel für Ihre Website wird mehrmals täglich aktualisiert.

All diese Leistungen erhalten Sie zu dem bei der Registrierung genannten Preis ggfs. inklusive einer dort angegebenen Einrichtungsgebühr. Je nach gewählter Zahlungsart kommen ggfs. zusätzliche Kosten bzw. Rabatte hinzu, die Ihnen beim Abschluss des Pakets angezeigt werden.

Die Mindestlaufzeit des Pakets beträgt zwölf Monate. Die ordentliche Kündigungsfrist des Pakets beträgt vier Wochen zum Laufzeitende. Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist verlängert sich das Paket um weitere zwölf Monate. Das Paket verlängert sich solange um dieselbe Laufzeit zum gleichen Preis, bis Sie fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils vier Wochen zum Laufzeitende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Da mit Ihrem Erfolg erfahrungsgemäß auch der Aufwand unserer Betreuung für Sie steigt (bspw. durch erhöhte Anfragen im Kundensupport oder einfach auch nur durch die Beanspruchung unserer Server), steht das Business-Paket Unternehmen bis zu einem Umsatz von zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung und bei einer maximalen Anzahl von 150.000 Page-Impressions (Seitenabrufe Ihres Siegels bzw. Ihres Profils) pro Monat. Sollten Sie eines der beiden Kriterien überschreiten, werden wir Sie informieren und Ihnen ein Upgrade ins Professional-Paket anbieten.

Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen des Kunden erfolgen je nach Wahl im Bestellprozess z.B. per Rechnung, durch Lastschrifteinzug, per Kreditkarte, per Vorauskasse etc. Im Falle des Lastschrifteinzugs ermächtigt der Kunde AUBII, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen.

  2. Die für die von AUBII geleisteten Dienste geschuldeten Entgelte sind unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Die Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste (Rubrik "Leistungen"), die AUBII nach billigem Ermessen festlegt.

  3. AUBII versendet zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann AUBII hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

  4. Gegen Forderungen der AUBII kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

  5. Gerät der Kunde mit Zahlung einer oder mehreren Raten bzw. Teilen hiervon in Zahlungsverzug, kann AUBII ihre Dienste für den betroffenen Kunden sperren. Zur Entsperrung der Dienste ist AUBII erst bei vollständigem Ausgleich der dann offenen Forderung einschließlich Mahnkosten etc. verpflichtet.

  6. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann AUBII das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für AUBII liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

  7. Bei Zahlungsverzug kann AUBII für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von 8,50€ zzgl. etwaiger Bankgebühren erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

  8. Weist das Konto des Kunden beim Lastschrifteinzug die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei Kunden mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Kunde, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen. Der Widerspruch gegen eine Lastschrifteinziehung stellt keinen Entzug der Lastschrifteinzugsermächtigung dar.

  9. Sollte der Kunde mit der teilweisen und/oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate mehr als sieben Tage in Verzug kommen, ist der gesamte dann noch offene Betrag zur Zahlung fällig. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Kunden eine Mahnpauschale von je 10,00€ berechnet. Im Falle einer erfolglosen Mahnung wird AUBII die Forderung einem Inkassodienst und/oder Rechtsanwalt zur weiteren Forderungseinziehung überlassen, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden sein kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bezahlung der kostenpflichtigen Services von AUBII über einen von AUBII beauftragten Dienstleister (z.B. e-Payment-Provider, Factoring-Partner) abgewickelt werden kann.