Produktbezogene Vertragsinhalte und Leistungsbeschreibung

BUSINESS

Präambel

AUSGEZEICHNET.org (Marke der AUBII GmbH; nachfolgend „AUBII“ oder „AUSGEZEICHNET.org“) ist ein Bewertungsportal für Dienstleister und Händler. AUBII stellt Kunden Funktionen und Tools zum Sammeln, Verwalten und Darstellen von Bewertungen für Unternehmen und Produkte bereit, einschließlich Bewertungssiegel/Widgets sowie optionaler Integrationen. AUSGEZEICHNET.org ist als unterstützter Rezensionspartner für Google Store Ratings/Seller Ratings gelistet.

Dieses Dokument enthält die produktbezogene Leistungsbeschreibung und ergänzende Nutzungsbedingungen für das Paket „BUSINESS“ . Für die Nutzung des Services im Übrigen gelten die AGB der AUBII GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung (vertraglicher Vorrang/Abgleich gemäß AGB).


1. Leistungsumfang (inkludierte Leistungen im Paket „BUSINESS")

Im Paket BUSINESS sind – je nach gebuchter Ausprägung (ggf. inkl. Add-Ons/Features) – insbesondere folgende Features, Tools und Funktionen enthalten; zugebuchte Leistungen werden im Kundenkonto / Account angezeigt:


Top Features (BUSINESS)

Online-Reputation-Kit Siegel, Bewertungsprofil & Management-Zentrale
Anzahl Domains / Outlets 1
Bewertungen pro Monat max. 100
Schlichtungsmanagement (Moderationen) pro Monat max. 1
Google Ads Sterne (Seller Ratings)
All-in-One (externe Portale) max. 3
Beratung

Weitere Leistungen

Kundensupport per E-Mail & Telefon
Branchenspezifische Bewertungskriterien
Konfigurator für Bewertungssiegel im individuellen Farbschema
Siegel zur Verwendung auf Werbeträgern
Persönliches Onboarding
Produktbewertungen (nur bei „BUSINESS plus Produktbewertungen" bzw. wenn das Feature gebucht ist)

Tools

Review Collector
Mailing-Tool für Bewertungsaufforderungen
Aufnahme in das Verzeichnis „Branchen Beste"
Sentiment-Analyse
Review Slider
QR-Codes für den POS
Bild auf der Profilseite anzeigen
Video Bewertung auf der Profilseite anzeigen



2. Leistungsbeschreibung

2.1 Kundensupport

Der Kunde kann den Support per E-Mail oder Telefon in Anspruch nehmen. AUBII unterstützt bei Einrichtung, Nutzung und Best-Practices im Rahmen des gebuchten Pakets.

2.2 Bewertungen (Unternehmens-/Shopbewertungen)

  • Bewertungsaufforderungen können technisch unbegrenzt versendet werden. Die im Paket enthaltene Obergrenze betrifft i. d. R. die Anzahl neu eingehender Bewertungen pro Kalendermonat (siehe „Top Features").
  • Bewertungen werden im Bewertungsprofil einzeln dargestellt; die Gesamtnote und Siegel-Darstellungen werden regelmäßig aktualisiert.

2.3 Richtlinien für das Sammeln von Bewertungen

Der Kunde verpflichtet sich, Bewertungsanfragen regelkonform zu versenden. Insbesondere dürfen keine finanziellen oder sonstigen Vorteile als Gegenleistung für eine Bewertung in Aussicht gestellt werden. AUBII weist darauf hin, dass Verstöße sich negativ auf Sichtbarkeit/Ranking und die Anzeige von Seller Ratings auswirken können.


3. Bewertungsmanagement, Prüfungen sowie Änderungen/Löschungen

3.1 Grundsatz: Kein Anspruch auf bestimmte Bewertungsergebnisse

AUBII unterstützt beim Bewertungsmanagement; ein Anspruch auf positive Bewertungen oder die Löschung/Änderung einer Bewertung besteht nicht.

3.2 Ausschließlicher Verfahrensweg für Prüfung/Änderung/Löschung (Unternehmensbewertungen)

(1) Prüfungen, Nachweisanforderungen, redaktionelle Änderungen sowie ggf. Löschungen von Unternehmensbewertungen werden ausschließlich im Rahmen der von AUBII bereitgestellten Schlichtungs-/Prüfprozesse im Kundenkonto durchgeführt (insbesondere über die Funktion „Schlichtung"/moderierte Mediation sowie die internen Prüfprozesse „Überprüfung auf Verstöße").

(2) Außerhalb des Kundenkontos eingehende Anträge, Aufforderungen oder Korrespondenz – insbesondere anwaltliche Schreiben im Verhältnis Kunde ↔ Bewerter oder im Namen des Kunden – ersetzen dieses Verfahren nicht. Solche Schreiben werden (soweit inhaltlich möglich) allenfalls als Hinweis behandelt, lösen jedoch keinen gesonderten Bearbeitungsweg und keine gesonderten Fristen aus.

(3) Gesetzliche Rechte der Parteien (insbesondere gerichtliche/behördliche Geltendmachung) bleiben unberührt.

3.3 Maßstab der Prüfung

AUBII prüft Beanstandungen anhand der Bewertungsrichtlinien und – soweit einschlägig – an externen Vorgaben/Programmanforderungen (z. B. Google-Vorgaben für Review Feeds).


4. Produktbewertungen

4.1 Produktbewertungen nur in dedizierten Leistungspaketen

Sofern der Kunde die Variante „BUSINESS plus Produktbewertungen" gebucht hat oder das Feature „Produktbewertungen" aktiviert ist, gelten die Bedingungen für Bewertungserhebung, Darstellung, Richtlinien und Prüfmaßstäbe sinngemäß entsprechend den Unternehmensbewertungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

4.2 Produktkontingent

Das Leistungspaket „BUSINESS plus Produktbewertungen" enthält ein Kontingent von 50 Produkten, die verwaltet und bewertet werden können. Ein Upgrade ist jederzeit in 100er Schritten kostenpflichtig möglich.

4.3 Abweichung: Keine Schlichtung/Mediation bei Produktbewertungen

  • Für Produktbewertungen steht kein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung zwischen Kunde und bewertender Person zur Verfügung.
  • Der Kunde kann Produktbewertungen ausschließlich über die Funktion „Melden/als unangemessen markieren" (bzw. eine gleichwertige Funktion im Kundenkonto) beanstanden.
  • Eine solche Meldung führt zu einer Überprüfung auf Regelverstöße; AUBII entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Maßnahmen (z. B. Beibehaltung, redaktionelle Anpassung soweit zulässig, Sperrung/Löschung bei Regelverstoß).

5. Integration externer Portale (All-in-One)

Im Rahmen des BUSINESS-Pakets kann der Kunde bis zu 3 externe Portale in die All-in-One-Funktion einbinden. Voraussetzung ist u. a., dass externe Bewertungen der identischen rechtlichen Entität zuzuordnen sind und mindestens eine Bewertung über AUSGEZEICHNET.org vorliegt. Aktualisierung erfolgt in der Regel wöchentlich.


6. Nutzungsrechte, Logos, Grafiken und Siegel

(1) AUBII räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht ein, die im Kundenkonto bereitgestellten Siegel/Widgets/Grafiken im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Einsatzes zu nutzen (z. B. Einbindung auf der registrierten Domain/Outlet).

(2) Jede Nutzung von Logos, Siegelgrafiken, Werbemitteln oder sonstigen Markenbestandteilen von AUSGEZEICHNET.org/AUBII – insbesondere außerhalb der technisch bereitgestellten Einbindecodes/Downloads (z. B. Bearbeitungen, Neu-Satz, Print, Offline-Werbemittel, Co-Brandings, Platzierungen in Dritt-Materialien) – steht stets unter dem Vorbehalt der vorherigen Freigabe durch AUSGEZEICHNET.org.

(3) AUBII kann die Freigabe aus wichtigem Grund verweigern oder widerrufen (z. B. bei irreführender Darstellung, abgelaufener Laufzeit, Verstoß gegen Richtlinien). Nach Vertragsende ist die Nutzung sämtlicher Siegel/Logos/Grafiken zu unterlassen und ggf. zu entfernen.




7. Laufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Laufzeitende. Nach Ablauf verlängert sich das Paket um weitere zwölf Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
brKlarstellung zu Preisänderungen: Eine Verlängerung erfolgt i.d.R. zu den dann geschuldeten Entgelten. AUBII behält sich vor, unter Anwendung der Preisanpassungsklausel in Ziff. 8 die Entgelte zu erhöhen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.




8. Preise, Abrechnung und Preiserhöhung

8.1 Preise / Fälligkeit

Es gilt das bei Registrierung/Bestellung ausgewiesene Entgelt zzgl. USt. und ggf. gebuchter Zusatzleistungen/Features. Die verfügbaren Zahlungsarten richten sich nach Land und gewählter Zahlweise; in Deutschland stehen typischerweise SEPA-Lastschrift, Rechnungskauf sowie Kreditkarte/PayPal zur Verfügung.

8.2 Zahlungsbedingungen

AUBII versendet zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann AUBII hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

Gerät der Kunde mit Zahlung einer oder mehreren Raten bzw. Teilen hiervon in Zahlungsverzug, kann AUBII Dienste für den betroffenen Kunden sperren. Zur Entsperrung der Dienste ist AUBII erst bei vollständigem Ausgleich der dann offenen Forderung einschließlich Mahnkosten etc. verpflichtet.

Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann AUBII das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für AUBII liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Bei Zahlungsverzug kann AUBII für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von 8,50 € zzgl. etwaiger Bankgebühren erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

Weist das Konto des Kunden beim Lastschrifteinzug die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei Kunden mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Kunde, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen. Der Widerspruch gegen einen Lastschrifteinzug stellt keinen Entzug der Lastschrifteinzugsermächtigung dar.

Sollte der Kunde mit der teilweisen und/oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate mehr als sieben Tage in Verzug kommen, ist der gesamte dann noch offene Betrag zur Zahlung fällig. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Kunden eine Mahnpauschale von je 10,00 € berechnet. Im Falle einer erfolglosen Mahnung wird AUBII die Forderung einem Inkassodienst und/oder Rechtsanwalt zur weiteren Forderungseinziehung überlassen, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden sein kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bezahlung der kostenpflichtigen Services von AUBII über einen von AUBII beauftragten Dienstleister (z.B. e-Payment-Provider, Factoring-Partner) abgewickelt werden kann.

8.3 Preiserhöhungsklausel (jährlich bis zu 5%)

(1) AUBII ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Entgelte für das Paket BUSINESS (einschließlich laufender Paket-/Feature-Entgelte) jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres um bis zu 5 % gegenüber dem zuletzt geschuldeten Entgelt zu erhöhen. Die Anpassung, sofern durchgeführt, dient dem Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen (z. B. Personal-, Infrastruktur-, Hosting-, Sicherheits- und Entwicklungskosten).

(2) AUBII wird die Preisanpassung dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitteilen.

(3) Widerspricht der Kunde der Erhöhung, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Nimmt der Kunde die Leistung nach Wirksamwerden in Anspruch, gilt die Erhöhung als angenommen.

(4) Diese Regelung lässt sonstige Rechte aus dem Vertrag/AGB unberührt.




9. Weitere Bedingungen

(1) Bewertungsrichtlinien. Für die Abgabe, Veröffentlichung und Moderation von Bewertungen durch bewertende Personen gelten die Bewertungsrichtlinien von AUSGEZEICHNET.org in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese sind abrufbar unter:

https://www.ausgezeichnet.org/de_DE/firma/misc/bewertungsrichtlinien

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Bewertungen bei Verstößen gegen diese Richtlinien nach Maßgabe der Richtlinien geprüft und – soweit zulässig – angepasst, gesperrt oder gelöscht werden können.

(2) Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von AUSGEZEICHNET.org gilt ergänzend die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese ist abrufbar unter:

https://www.ausgezeichnet.org/datenschutz/

(3) Hinweispflicht bei Bewertungsaufforderungen. Soweit der Kunde Bewertende zur Abgabe einer Bewertung auffordert (z. B. per E-Mail, QR-Code, Formular, Widget), wird er in geeigneter Weise auf die in Abs. (1) und (2) genannten Dokumente hinweisen (insbesondere durch Verlinkung).

(4) Die Nutzung des Pakets BUSINESS setzt voraus, dass der Kunde einen Jahresumsatz von 2 Mio. Euro oder 150.000 Page-Impressions pro Monat nicht überschreitet. Bei Überschreiten dieser Nutzungsgrenzen ist AUBII berechtigt, den Kunden auf das nächsthöhere Paket upzugraden. Im Übrigen gelten die Regelungen der AGB.

(5) Im Übrigen gelten die Regelungen der AGB.




10. Weitere Informationen