LIGHT
Präambel
AUSGEZEICHNET.org ist seit über 10 Jahren das unabhängige Bewertungsportal für Dienstleister und Händler jeder Branche. Vom neu gegründeten Unternehmen bis zum Weltmarktführer bieten wir unseren Kunden professionelles Bewertungsmanagement, das Vertrauen schafft. Als einer von nur 30 offiziellen Anbietern weltweit verfügen wir über eine direkte Schnittstelle zu Google, um die Anzeige von Ads-relevanten Verkäuferbewertungen zu ermöglichen.
Dieses Dokument enthält die Leistungsbeschreibung und ergänzende Nutzungsbedingungen für das Paket “LIGHT” von AUSGEZEICHNET.org.
Für die Nutzung des Services im Allgemeinen und der Bewertungs-Siegel und -tools gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AUBII GmbH (im Folgenden AUBII oder AUSGEZEICHNET.org) in ihrer jeweils aktuellen und hier abrufbaren Fassung.
Leistungsumfang
Im Paket LIGHT enthalten sind die folgenden Features, Tools und Funktionen. Zugebuchte Leistungen werden im Account angezeigt.
Top Features
Anzahl Domains / Outlets | 1 |
Bewertungen pro Monat | max. 20 |
Beratung | FAQ |
Weitere Leistungen
Kundensupport | per E-Mail |
Branchenspezifische Bewertungskriterien | |
Offline Bewertungen sammeln (QR-Code) |
Tools
Review Collector | - |
Plugins für die Einbindung in CMS- & Shopsysteme | - |
Mailing Tool für den Versand von Bewertungsaufforderungen | - |
Facebook Integration | - |
Leistungsbeschreibung
Kundensupport
Sie können den umfangreichen Kundensupport per E-Mail oder Telefon in Anspruch nehmen. Die AUSGEZEICHNET.org-Experten stehen Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Bewertungen
Die Anzahl der generierten Bewertungsaufforderungen ist nicht begrenzt. In Ihrem Bewertungsprofil werden Bewertungen bis zur im Paket enthaltenen maximalen Anzahl angezeigt. Das Siegel wird mit einer Bewertungsnote versehen, sobald Sie die ersten Bewertungen auf AUSGEZEICHNET.org erhalten haben.
Jede neue AUSGEZEICHNET.org-Bewertung ist über Ihre Profilseite einzeln aufrufbar, d.h. es wird jeweils eine eigene Seite angelegt, die von Google einzeln im Suchindex aufgenommen werden kann. Das hat für Sie den Vorteil, dass mit jeder neuen Bewertung die Chance wächst, weit vorne bei Google gefunden zu werden.
AUBII wird regelmäßig die Gesamtbewertungen auf Ihrer Profilseite aktualisieren, spätestens nach jeder neuen Bewertung, die bei AUSGEZEICHNET.org eingeht. Das Siegel für Ihre Website wird mehrmals täglich aktualisiert.
Richtlinien für das Sammeln von Bewertungen
Bitte beachten Sie beim Versenden von Bewertungsanfragen (oder wenn Sie Ihre Kunden anderweitig um Abgabe einer Bewertung für Sie bitten) folgende Richtlinien:
- Es ist nicht gestattet, Ihren Kunden für das Schreiben einer Bewertung finanzielle Anreize jeglicher Art in Aussicht zu stellen.
- Zu diesen Anreizen zählen vor allem, aber nicht ausschließlich
- Geschenk-/Gutscheinkarten
- Rabatte für zukünftige Bestellungen
- irgendetwas anderes von monetären Gegenwert
- Eine Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann erhebliche Abstrafungen zur Folge haben und sich negativ auf Ihre Sichtbarkeit und Ihr Ranking bei Google, insbesondere die Anzeige Ihrer Google Seller Ratings, auswirken.
(Die Richtlinien für Google Seller Ratings finden Sie hier in ihrer aktuellen Fassung.)
Bewertungsmanagement
AUSGEZEICHNET.org unterstützt Sie beim Sammeln guter Bewertungen. Ein Anspruch auf gute Bewertungen besteht indes ausdrücklich nicht.
AUSGEZEICHNET.org hält sich an den Bewertungskodex (aktuelle Fassung hier.).
Aktives Bewertungsmanagement ist in den Paketen BUSINESS, PROFESSIONAL und ENTERPRISE enthalten.
Mit einem Upgrade steht Ihnen im Falle von nicht gerechtfertigten
Bewertungen das professionelle Schlichtungsmanagement durch die AUSGEZEICHNET.org Experten zur Verfügung.
Weitere Bedingungen
Da mit Ihrem Erfolg erfahrungsgemäß auch der Aufwand unserer Betreuung für Sie steigt (bspw. durch erhöhte Anfragen im Kundensupport oder auch nur durch die Beanspruchung unserer Server), steht das LIGHT-Paket Unternehmen bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung und bei einer maximalen Anzahl von 50.000 Page-Impressions (Seitenaufrufe Ihres Siegels bzw. Ihres Profils) pro Monat. Sollten Sie eines der beiden Kriterien überschreiten, steht Ihnen das Upgrade ins nächsthöhere Paket zur Verfügung. AUBII behält sich das Recht vor, die Preise für das gebuchte Paket entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung p.a. um maximal 5% anzupassen.
Laufzeit und Abrechnung
Laufzeit
Die Mindestlaufzeit des Pakets beträgt zwölf Monate. Die ordentliche Kündigungsfrist
des Pakets beträgt vier Wochen zum Laufzeitende. Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist
verlängert sich das Paket um weitere zwölf Monate. Das Paket verlängert sich solange
um dieselbe Laufzeit zum gleichen Preis, bis Sie fristgerecht kündigen. Das Recht zur
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Erreichen des Beendigungszeitpunktes ist es Ihnen nicht mehr gestattet, das
Siegel auf Ihrer Website anzuzeigen. Das gilt sowohl für die dynamischen Varianten als
auch für Grafiken.
Zahlung
Diese Leistungen erhalten Sie zu dem bei der Registrierung genannten Preis. Der Preis versteht sich zzgl. Umsatzsteuer und ggf. einer Einrichtungspauschale und/oder Aufpreis für zusätzliche Features. Abhängig von der gewählten Zahlart/-weise können Rabatte oder weitere Entgelte berücksichtigt werden
Je nach Land des Unternehmensstandortes stehen unterschiedliche Zahlarten zur Verfügung. In Deutschland ist z.Zt. Kauf auf Rechnung sowie der Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Im Falle des Lastschrifteinzugs ermächtigt der Kunde AUBII, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen.
Zahlungsbedingungen
Die geschuldeten Entgelte für die von AUBII geleisteten Dienste sind unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Es können Vorkasse und monatliche Zahlweise vereinbart werden. Die Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste (Rubrik "Preise und Leistungen"), die AUBII nach billigem Ermessen festlegt.
AUBII versendet zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann AUBII hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
Gerät der Kunde mit Zahlung einer oder mehreren Raten bzw. Teilen hiervon in Zahlungsverzug, kann AUBII Dienste für den betroffenen Kunden sperren. Zur Entsperrung der Dienste ist AUBII erst bei vollständigem Ausgleich der dann offenen Forderung einschließlich Mahnkosten etc. verpflichtet.
Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann AUBII das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für AUBII liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Bei Zahlungsverzug kann AUBII für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von 8,50 € zzgl. etwaiger Bankgebühren erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Weist das Konto des Kunden beim Lastschrifteinzug die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei Kunden mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Kunde, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen. Der Widerspruch gegen einen Lastschrifteinzug stellt keinen Entzug der Lastschrifteinzugsermächtigung dar.
Sollte der Kunde mit der teilweisen und/oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate mehr als sieben Tage in Verzug kommen, ist der gesamte dann noch offene Betrag zur Zahlung fällig. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Kunden eine Mahnpauschale von je 10,00 € berechnet. Im Falle einer erfolglosen Mahnung wird AUBII die Forderung einem Inkassodienst und/oder Rechtsanwalt zur weiteren Forderungseinziehung überlassen, was mit erheblichen zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden sein kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bezahlung der kostenpflichtigen Services von AUBII über einen von AUBII beauftragten Dienstleister (z.B. e-Payment-Provider, Factoring-Partner) abgewickelt werden kann.