1.00

Ignorant und am Kunden vorbei

HeySaRI
16.08.2021
Wurden als langjährige EON-Kunden ohne Information oder schriftliche Zustimmung an Lichtblick "abgegeben". Darauf wurden wir erst aufmerksam, als wir eine fehlerhaft Rechnung von Lichtblick erhalten haben. Eine Rückfrage bei EON hat ergeben, dass dies aufgrund einer Bestimmung des Kartellamts vorgenommen wurde. Mehrfach traten wir in Kontakt mit Lichtblick, damit die Rechnung korrigiert wird, da die Zählerstände nicht mit übernommen wurden, ferner baten wir Lichtblick um Übersendung eines Vertrages. Dies wurde auch mehrfach bei Lichtblick angemahnt. Ein gültiger Vertrag wurde mit Lichtblick nie geschlossen, da Lichtblick dem nie nach kam. Wir haben einen Hauptzähler und NT und HT. Bei EON wurde dies korrekt unter einem Vertrag geführt. Bei Lichtblick wurden diese plötzlich unter zwei verschiedenen Verträgen geführt. Bei der jährlichen Abrechnung haben wir nun lediglich für einen Vertrag eine Abrechnung erhalten. Trotz mehrfacher Aufforderungen, ist bis zum heutigen Tag keine Abrechnung für den zweiten Vertrag erfolgt. Da es von Anfang an mit Lichtblick nur Probleme gab, haben wir uns entschlossen den Anbieter zu wechseln. Dieser Wechsel konnte, trotz Kündigung bis zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollzogen werden, da Lichtblick die Verträge nicht frei gibt. Die mehrfach angemahnte Kündigungsbestätigung schlägt nun dem Fass den Boden aus. Wir haben zwei verschiedene Kündigungsbestätigungen erhalten. Für den einen Vertrag zum Jahresende 2021 und der zweite Vertrag zur Jahresmitte 2022! Da wir von Lichtblick nie einen Vertrag erhalten haben, waren wir gezwungen die Kündigungsfristen zu recherchieren. Diese Recherche hat ergeben, dass Lichtblick keine Kündigungsfrist hat, somit Verträge bis zum Monatsende gekündigt werden können! Lichtblick beruft sich darauf, dass sie die Vertragsbedingungen von EON weiter führt....?! Wie kann es sein, dass ein Unternehmen einen Vertrag von einem anderen Unternehmen übernimmt, wenn jedes Unternehmen seine eigenen Vertragsbedingungen hat, zumal rechtlich immer ein gültiger Vertrag vorliegen muss. Auf wenn Lichtblick die Verträge von EON übernommen hat, ist Lichtblick verpflichtet einen rechtsgültigen Vertrag vorzulegen, zumal Lichtblick keine Tochtergesellschaft von EON ist. Wir werden nun die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben.
Antwort von LichtBlick SE auf diese Bewertung.

Hallo,

vielen Dank für dein Feedback.

Wir bedauern sehr, dass unser Service deinen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte. Aufgrund des hohen Aufkommens an Anrufen und E-Mails/Briefen brauchen wir derzeit leider etwas länger für die Bearbeitung.

Dies ist nicht unser Standard und entspricht nicht unseren eigenen Erwartungen, weshalb wir bereits an Lösungen arbeiten. Gern möchten wir noch auf deine genannten Punkte eingehen und haben dir hierzu eine private Nachricht zugeschickt.

Wir wünschen dir einen schönen Tag. Viele Grüße, dein LichtBlick-Team

LichtBlick SE
Logo

Befriedigend

2.89 / 5.00
2043 Bewertungen
LichtBlick SE

Klostertor 1 Hamburg