Schlichtungsverfahren
Wir helfen bei ungerechtfertigten Bewertungen
Bitte setzen Sie sich bei einer negativen Bewertung immer zuerst persönlich mit dem Bewerter in Verbindung.
Für die Kontaktaufnahme nutzen Sie einfach die Funktion „Private Nachricht“ in Ihrem Kundenkonto. Der Austausch erfolgt hier ausschließlich zwischen Ihnen und dem Bewerter. Alternativ können Sie die Bewertung auch öffentlich kommentieren, um die Ereignisse aus Ihrer Sicht zu schildern und Missverständnisse aufzuklären.
Diese Funktionen können Sie unabhängig eines Schlichtungsverfahrens jederzeit in Anspruch nehmen.
Sollten Sie trotz persönlicher Kommunikation mit dem Bewerter keine Einigung erzielen, können Sie unsere erfahrenen Experten zur Moderation einschalten. Wir nennen das Schlichtung.
Nachdem eine Bewertung eingegangen ist, haben Sie 7 Tage Zeit bis zur automatischen Veröffentlichung.
Warum ist das gut für Sie? Sie haben in dieser Zeit die Möglichkeit, eine Schlichtungsanfrage zu stellen. Die Bewertung bleibt mindestens so lange unveröffentlicht, bis das Schlichtungsverfahren abgeschlossen ist.
Rufen Sie zunächst die Bewertung auf, die Sie in die Schlichtung einreichen möchten. Klicken Sie dann auf den roten Kasten unterhalb der Bewertung („Schlichtung“).
Sie können nun eine Begründung auswählen und diese gegebenenfalls im unteren Feld genauer ausführen.
Sollte Ihnen der Platz einmal nicht ausreichen oder möchten Sie Dateien anfügen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
Zum Schluss reichen Sie den Antrag über den Button „Absenden“ ein, damit das Schlichtungsverfahren beginnen kann.
Gerne sind wir Ihnen als „BUSINESS“-Kunde mit bis zu 5 Schlichtungen im Monat behilflich. Als „PROFESSIONAL“-Kunde können Sie sogar bis zu 7 Schlichtungsanfragen stellen.
Hinweis: Das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org ist kein Garant für die Löschung von negativen Bewertungen, sondern unterstützt Sie bei der Beseitigung von Missverständnissen und bei der Verifizierung abgegebener Bewertungen.