(Version 1.0, Stand 29. April 2025)
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1 Gegenstand der Vereinbarung.
AUSGEZEICHNET.org („Lizenzgeber“) verleiht dem in der Bestellung genannten Unternehmen („Lizenznehmer“) das nicht-exklusive Recht, die Auszeichnung „Top Dienstleister 2025“ einschließlich Urkunde, Siegelgrafik und Logo („Auszeichnung“) zu werblichen Zwecken zu nutzen
2 Voraussetzungen der Lizenzerteilung.
1. Die werbliche Nutzung ist erst nach Bestellung des „Top Dienstleister 2025“-Pakets oder einer anderweitigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.
2. Die Lizenz gilt je ausgezeichnete Website. Für jede weitere Domain ist eine gesonderte Lizenz erforderlich.
3 Umfang der Lizenz.
1. Lieferung
Urkunde, Aufkleber und Merchandising werden postalisch versandt.
Das Siegel wird digital bereitgestellt.
2. Nutzungsrechte
Der Lizenznehmer darf die Auszeichnung zeitlich unbeschränkt („Lifetime Lizenz“) während der Existenz des lizenzierten Unternehmens/Markennamens in On- und Offline-Medien vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben.
Änderungen am Design sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers gestattet.
4 Pflichten des Lizenznehmers.
1. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung der Auszeichnung, insbesondere nach wettbewerbs-, kennzeichen- und verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben.
2. Die Auszeichnung darf nicht irreführend eingesetzt oder in einen unzulässigen Kontext gestellt werden.
3. Auf Verlangen des Lizenzgebers hat der Lizenznehmer unverzüglich Nachweise über die ordnungsgemäße Nutzung vorzulegen.
5 Gebühren und Zahlungsbedingungen.
Die Vergütung richtet sich nach der bei Bestellung ausgewiesenen Preisübersicht und wird – sofern nicht anders vereinbart – über die hinterlegte Zahlart abgerechnet.
6 Dauer und Beendigung.
1. Lifetime Lizenz: Die Lizenz gilt ab dem Datum der Bestellung auf unbestimmte Zeit.
2. Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
3. Ordentliche Kündigung durch den Lizenzgeber: Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz jederzeit ohne Frist zu kündigen. Erfolgt die Kündigung ohne wichtigen Grund, erstattet der Lizenzgeber bereits geleistete Lizenzgebühren anteilig zurück.
4. Mit Wirksamwerden der Kündigung hat der Lizenznehmer jede Nutzung der Auszeichnung unverzüglich einzustellen.
7 Haftung.
1. Der Lizenzgeber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
8 Schlussbestimmungen.
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz des Lizenzgebers.