Mediation: Konflikte beilegen
Wir vermitteln im Streitfall
Schlichtung von Konflikten zwischen der bewertenden Person und dem bewerteten Unternehmen
Schlichtung von Konflikten zwischen der bewertenden Person und dem bewerteten Unternehmen
Sie hatten Ärger mit einem Unternehmen und haben Ihre negative Erfahrung in einer Bewertung kundgetan? Nun hat das von Ihnen bewertete Unternehmen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet – was bedeutet das für Sie?
Das Schlichtungsverfahren ist eine Möglichkeit, den Konflikt einvernehmlich beizulegen. Als unabhängige, neutrale Instanz hören unsere Schlichtungsexperten beide Seiten an und versuchen eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Wie unser Schlichtungsverfahren abläuft und welche Rolle Sie als Bewerter dabei spielen, verraten wir Ihnen hier.
Auf einen Blick (TL;DR):
AUSGEZEICHNET.org ist eine Online-Bewertungsplattform, auf der Verbraucher Unternehmen bewerten können, bei denen sie einen Kauf getätigt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
Unternehmen, die eine negative Bewertung für ungerechtfertigt halten, können ein Schlichtungsverfahren bei AUSGEZEICHNET.org beantragen.
Das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org unterstützt bei der Beseitigung von Missverständnissen und bei der Verifizierung abgegebener Bewertungen.
Grundlage für die Moderation sind unsere Bewertungsrichtlinien, denen Sie im Bewertungsprozess zustimmen müssen.
Verstöße gegen diese Regeln, zum Beispiel beleidigende oder unwahre Aussagen, können vom Unternehmen angefochten werden. Ebenso wenn der Verdacht im Raum steht, dass es sich bei der bewertenden Person um keinen echten Kunden handelt.
In solchen Fällen bemühen wir uns innerhalb des Schlichtungsverfahrens um Aufklärung mit dem Ziel, den Konflikt beizulegen.
Die Teilnahme am Schlichtungsprozess ist für die bewertende Person und das bewertete Unternehmen obligatorisch.
Wenn ein Unternehmen eine Bewertung beanstandet, gibt es zwei Wege der Schlichtung – die private Beilegung und die Mediation durch unsere Experten.
Ist ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, erhalten Sie als bewertende Person umgehend eine Benachrichtigung von uns. Darin informieren wir Sie über den offiziellen Start des Verfahrens und den vom Unternehmen angegebenen Schlichtungsgrund. Dieser Grund kann beispielsweise eine Verletzung unserer Bewertungsrichtlinien sein. Darüber hinaus erfahren Sie in der Nachricht, welche konkreten Schritte nun von Ihnen erwartet werden.
Innerhalb des Schlichtungsverfahrens bieten wir verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. Wenn Sie Ihre Bewertung aufrufen, sehen Sie zwei Nachrichtenfenster.
Für den Fall, dass die Bewertung auch nach den eingeleiteten Schlichtungsmaßnahmen weiterhin gegen die Bewertungsrichtlinien verstößt, kann die Bewertung auf der Profilseite des Unternehmens nicht angezeigt werden.
Für den Fall, dass eine Lösung zwischen Ihnen und dem bewerteten Unternehmen gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit, die neuesten Ereignisse in Ihrer Bewertung zu berücksichtigen.
Konkrete Hinweise für Verbraucher und Verbraucherinnen, die nach einer Bewertung in einem Mediationsverfahren / Schlichtungsverfahren kontaktiert wurden.
In bestimmten Fällen sind Nachweise erforderlich.
Sie, die bewertende Person, werden daher entweder automatisiert oder durch unser Schlichtungsteam aufgefordert Dokumente, Bilder, Scans oder andere Informationen hochzuladen.
Die Anforderungen erhalten Sie per E-Mail und die Verarbeitung der von Ihnen hochgeladenen Dateien erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
Informationen, die automatisch angefordert werden, werden möglicherweise per KI / OCR verarbeitet. Bitte schwärzen Sie deshalb persönliche Daten / machen Sie die Daten unkenntlich, die auf Sie als Person schließen lassen.
Sollten persönliche Daten, wie beispielsweise Name und Adresse, erforderlich sein, wird sich unser Team mit einer entsprechenden Aufforderung an Sie wenden.
Was ist das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org?
Das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org hilft Unternehmen und Verbrauchern dabei, Konflikte rund um Bewertungen konstruktiv zu klären. Zunächst empfehlen wir dem Unternehmen, das Problem direkt mit dem Kunden zu klären. Wenn das nicht klappt, moderiert ein unabhängiger Schlichtungsexperte den Austausch, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Eine Löschung erfolgt nur, wenn die Bewertung gegen die Bewertungsrichtlinien verstößt oder die Kundeneigenschaft nicht nachgewiesen werden kann.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren bei AUSGEZEICHNET.org ab?
Das Schlichtungsverfahren von AUSGEZEICHNET.org hilft dabei, Konflikte rund um Bewertungen beizulegen. Dabei übernimmt unser Expertenteam folgende Schritte:
Was ist eine Schlichtung vom Typ „Private Beilegung“ bei AUSGEZEICHNET.org?
Bei der Schlichtung vom Typ „Private Beilegung“ auf AUSGEZEICHNET.org treten das bewertete Unternehmen und die bewertende Person direkt miteinander in Kontakt. Ziel ist es, durch einen offenen Dialog Missverständnisse zu klären und gemeinsam eine Lösung zu finden – ohne Vermittlung durch das AUSGEZEICHNET.org-Team. Dieses Verfahren fördert eine schnelle und eigenständige Einigung beider Parteien.
Was ist eine Schlichtung vom Typ „Moderation“ bei AUSGEZEICHNET.org?
Bei der Schlichtung vom Typ „Moderation“ vermittelt das Expertenteam von AUSGEZEICHNET.org aktiv zwischen Unternehmen und Bewerter. Ziel ist es, Missverständnisse aufzuklären und eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Unser Schlichtungsteam ist gerne für Sie da!